Gemeinderatsitzung vom 28.03.2019
Top 1: Bericht der Bürgermeisterin
- INFO – Die elektronischen Sitzungseinladungen der Gemeinde „Bitte“ mit einem E-Mail zurück bestätigen.
- SHV (Sozialhilfeverband) – durch den Pflegeregressausfall wurde die Ratenzahlungen der Gemeinde erhöht, nun wurde durch gute Gegen-argumentation ein größerer Zuschuss vom BUND genehmigt. Die vierte Rate der Gemeinde dürfte daher um einiges weniger ausfallen.
- SHV – per 30-09.2018 konnten wegen Personalmangel 31 Betten in der Pflege nicht belegt werden.
- SHV – neues Formblatt für Angehörigenhilfe auf der Homepage des SHV https://www.shvvb.at/geschaeftsstelle
- RHV (Reinhalteverband) – Die Satzungsänderung, dass aus der Gemeinde Schwanenstadt statt 9 nur mehr 8 Mitglieder und dafür aus der Gemeinde Redlham 3 statt 2 Mitglieder im Ausschuss vertreten sind, wurde bewilligt.
- RHV – Der Betriebskostenschlüssel wurde für Desselbrunn mit 8,49% ermittelt.
- RHV – Ankauf eines Pritschenwagens im Wert von gesamt 74.000€, wobei sich Desselbrunn mit 5,56% beteiligen muss.
- Ab 01.09.2019 wird eine Buchhalterin eingestellt. Bewerbungen bitte entweder an die Gemeinde Desselbrunn oder direkt an der RHV Schwanenstadt.
- Frau Angelika KROISS wird die Gemeinde im Sommer für 3 Wochen als Ferialarbeiterin unterstützen. Wir wünschen ihr alles Gute!
- Zur Blutspende-Aktion nach Desselbrunn kamen am 06. Februar – 45 BürgerInnen. Ein recht herzliches Dankeschön!
- Die nächste GR-Sitzung findet am 17. Juni schon ab 19:00 Uhr statt. Hr. Friedrich Kampl (Lichttechniker) wird wegen dem Straßenbeleucht-ungskonzept vorstellig.
- Frage an der Gemeinderat: Soll man bei dem Bau der Straßen (Ettinger-Gründe) Lichtpunkte mit Leerverrohrung und Kabel vorsehen? – JA, einstimmig zur Kenntnis genommen.
TOP 2: Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschuss über die Sitzung vom 11.02.2019
- Prüfung Rechnungsabschluss 2018
- Der ordentliche Haushalt weist einen Soll-Überschuss von 80.824,97 € aus und ergibt sich ausschließlich durch Ausgabeneinsparungen.
- Der Obmann und die Mitglieder verglichen die Kontoauszüge und Stände der Darlehen mit dem Rechnungsabschluss und stellten Übereinstimmungen fest.
- Durch die sparsame Haushaltsführung der letzten Jahre konnte alle Vorhaben im außerordentlichen Haushalt ausgeglichen werden. Eine Rücklagenentnehme von 42.000,00€ war nur deshalb erforderlich, da für den Kindercampus noch nicht die gesamten Mittelausbezahlt wurden.
- Beim Darlehen Kindercampus-ZW-Finanzierung wurde der Restbetrag von 214.000,00€ getilgt.
- Belegprüfung 01.11.2018 – 31.12.2018
- Die stichprobenartigen ausgewählten Beträge wurden eingesehen und für richtig befunden.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
TOP 3: Voranschlag 2019 – Prüfbericht der BH Vöcklabruck
- Der vom Gemeinderat beschlossene Voranschlag wird im Sinne der Bestimmungen des §99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 einer Prüfung unterzogen.
- Der Prüfungsbericht wurde im Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
TOP 4: Voranschlag 2019 – Änderung der Prioritätenreihung
- Dem mittelfristigen Finanzplan (MFG) wurde eine Prioritätenreihung über die neuen Vorhaben beigelegt.
- Darin wurde das neuen Projekt „Löschwasserbehälter“ nicht einbe-zogen, obwohl eine gänzliche Bedeckung durch Eigenanteile der Gemeinde vorgesehen ist.
- Die Prioritätenliste wurde entsprechen ergänzt bzw. neu gereiht.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
TOP 5: OÖ.LRH – Initativprüfung, Gemeindeabgaben in OÖ.
- Im Zeitraum von 26. April 2018 bis 20. Juni 2018 wurde eine Initiativ-prüfung der Gemeindeabgaben in OÖ durch den Oö. Landesrech-nungshof durchgeführt, im Zuge dessen wurde auch die Gemeinde Desselbrunn geprüft.
- Mit heutigem Tag wurde dieser Prüfbericht veröffentlicht. Wie im Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013 idgF., § 8 Abs. 4 vorgesehen, wurde der Bericht hiermit unverzüglich an alle Mitglieder des Gemeinde-rates übermittelt.
- Gemeindeeigene Abgaben sind eine wichtige Einnahmenquelle der Gemeinden.
- Grundsteuer – Abläufe zur Feststellung der Einheitswerte optimieren.
- Vorschreibung von Abgaben zur Infrastruktur teilweise lückenhaft.
- Auch in der Gemeinde Desselbrunn kam es zu signifikanten Ver-zögerungen; so hat sie es im Jahr 2016 insgesamt verabsäumt, Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge einzufordern.
- Bereitstellungsgebühren einheben.
- Anschluss- und Bezugspflicht durchsetzen.
- Forderungsmanagement konsequent betreiben.
- Die Gemeinden Desselbrunn und Schlierbach haben per April 2018 mit jeweils rund 40 Euro je Haushalt deutlich höhere offene Forderungen gegen die Abgabenpflichtigen als die anderen drei Gemeinden. Daher sollten insbesondere diese beiden Gemeinden das Forderungsmanagement konsequenter betreiben und vor allem gegen „Dauer- bzw. Langzeitschuldner“ vorgehen.
- In der Gemeinde Desselbrunn waren zum Prüfungszeitpunkt 225 Bauvorhaben im GWR eingetragen. Dies widerspricht in mehreren Fällen den handschriftlichen Aufzeichnungen zur Vergabe der Bauaktnummern: Für das Jahr 2017 scheint im GWR nur ein Bauvorhaben (mit einer Baubewilligung vom Jänner 2017) auf. Eine Stichprobe aus dem Jahr 2016 ergab ebenfalls Diskrepanzen zu den handschriftlichen Aufzeichnungen.
- Die offenen Bauvorhaben im GWR betreffen vor allem die Jahre 2012 und 2015. Jeweils ein Bauvorhaben aus den Jahren 1997 und 2002 und zwei aus dem Jahr 2004 sind offen. Aus den Bauakten war ersichtlich, dass die Gemeinde zum Teil die Einreichung der Baufertigstellungsanzeigen urgierte. Diese Aufforderungen enthielten Fristen, innerhalb welcher die Baufertigstellung anzuzeigen ist bzw. den Hinweis, dass eine Benützung erst nach der Anzeige der Baufertigstellung zulässig ist. Nach dem Verstreichen der Fristen wurden jedoch von der Gemeinde keine weiteren Schritte gesetzt.
Die Gemeinde Desselbrunn erstattet nachstehende Stellungnahme:
Die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Bauvorhaben im GWR und den handschriftlichen Aufzeichnungen zur Vergabe der Bauaktnummern ergibt sich aus der Vorgangsweise, dass z.B. Zu- und Umbauten erst nach Baubeginn bzw. Baufertigstellung im GWR erfasst werden. Weiters wird auch für Bauanzeigen z.B. für eine Gartenhütte bis zu 15 m2 eine Bauaktnummer angelegt – derartige Bauvorhaben werden jedoch nicht im GWR erfasst.
- Zu den Ausführungen der Gemeinde Desselbrunn verweist der LRH darauf, dass er sich bei den Diskrepanzen zwischen den handschriftlichen Aufzeichnungen und jenen im GWR auf Bauvorhaben bezog, bei denen aufgrund der Titulierung (z.B. Neuerrichtung Wohnhaus) offensichtlich eine Baufertigstellung angezeigt werden muss.
- Beispielsweise wären in Desselbrunn 151 jährliche Vorschreibungen nicht auf Basis eines unbebauten, sondern eines bebauten Grundstückes erfolgt.
- In Desselbrunn ist neben der höchsten Anzahl an Anmeldungen vor Baufertigstellung auffällig, dass in 34 Fällen die Fertigstellung im Jahr 2012 abgegeben wurde. Mit Ablauf des 30.09.2012 trat das Gesetz über die zeitliche Befreiung von der Grundsteuer außer Kraft.
Die Gemeinde Desselbrunn erstattet nachstehende Stellungnahme:
In der Gemeinde Desselbrunn herrschte in den letzten 15 Jahren eine überdurchschnittlich hohe Bautätigkeit (insbesondere Einfamilien-Wohnhäusern), was zu einem enormen Arbeitsanfall in der Bauabteilung geführt hat. Der Zuwachs von 286 Hauptwohnsitzen in den letzten 10 Jahren ist zum Großteil Ergebnis dieser hohen Bautätigkeit. Wie im Bericht angeführt wurden fehlenden Baufertigstellungsanzeigen auch in den vergangenen Jahren urgiert und zu einem Großteil auch eingebracht, aus Personalkapazitätsgründen fehlte jedoch leider sicherlich teilweise eine gewisse Konsequenz bei der Weiterverfolgung fehlender Fertigstellungsanzeigen. Die anstehende Pensionierung der derzeitigen Bauamts-mitarbeiterin wurde jedoch bereits Anfang 2018 zum Anlass genommen um intensiv an der Einholung der fehlenden Baufertigstellungsanzeigen zu arbeiten. Weiters wird der Dienstposten im Bauamt künftig mit 40 Wochenstunden (ab 1. März 2019) anstatt 31 Wochenstunden besetzt.
- Es wird angemerkt, dass es mittlerweile auch vom Programm her nicht mehr möglich ist einen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem neu errichteten Gebäude anzumelden, ohne dass die Baufertigstellungsanzeige erfolgt ist bzw. auch im GWR eingetragen ist (Programmverknüpfung).
- Die Gemeinde Desselbrunn übermittelt auch zum Prüfungszeitpunkt noch die Baufertigstellungen in Papierform.
- Die Gemeinden Desselbrunn erarbeiteten sich im Zuge der Prüfung des LRH aufgrund der dem Finanzamt gemeldeten fertiggestellten Bauvorhaben und der erhaltenen Einheitswertbescheide des Finanzamts einen Überblick über noch ausständige Bewertungen.
- Desselbrunn hat die Einheitswerte mit den Baufertigstellungsanzeigen mehrerer Jahre abgeglichen und festgestellt, dass bei mehreren Verfahren seit 2007 noch keine Erledigungen durch das Finanzamt erfolgten.
Die Gemeinde Desselbrunn erstattet nachstehende Stellungnahme:
Die fehlenden Neubewertungen (Einheitswert) wurden beim Finanzamt urgiert, man wird die Angelegenheit weiterverfolgen.
- Gemeinde Desselbrunn: Um die maximale Nutzfläche von 150 m² zu unter-schreiten, gewährte die Gemeinde in sieben der fehlerhaften Fälle einen gesetzlich nicht vorgesehenen, zusätzlichen fünfprozentigen Abzug für den Innenputz der Gebäude. Dadurch sprach die Gemeinde eine Befreiung zwischen rd. 72 Prozent und 85 Prozent zu der jeweils anfallenden Grundsteuer aus, obwohl die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht gegeben waren. In einem weiteren Fall betrug die Nutzfläche 158 m²: hier wurde trotz Überschreitung der maximalen Nutzfläche eine Befreiung zugestanden. Bemerkenswert in dieser Gemeinde ist die hohe Anzahl an Grundsteuerbefreiungen, die im Jahr 2012 beantragt wurden. Damit bestand im Jahr 2012 durch das nahende Außerkrafttreten des Gesetzes ein Anreiz, die Bau-fertigstellung anzuzeigen.
Die Gemeinde Desselbrunn erstattet nachstehende Stellungnahme:
In früheren Jahren wurde die Berechnung durch den Sachverständigen des Bezirksbauamtes durchgeführt, dieser wendete in Grenzfällen einen 5 % Abzug für den Innenputz an. Diese Vorgehensweise wurde bei späteren Berechnungen durch Gemeindebedienstete weitergeführt. Die rechtliche Grundlage dafür wurde jedoch leider nicht überprüft.
- Auffallend sind Jahre ohne Einnahmen, so hat etwa die Gemeinde Desselbrunn im Jahr 2016 verabsäumt, Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge einzufordern. Desselbrunn bezüglich der Erhaltungsbeiträge im Jahr 2018 nachgeholt. In der Gemeinde Desselbrunn fiel dies erst durch Nachfrage des LRH auf. Der LRH empfiehlt, auch die ausständigen Aufschließungsbeiträge einzufordern.
Die Gemeinde Desselbrunn erstattet nachstehende Stellungnahme:
Dazu wird festgehalten, dass die ausständigen Aufschließungsbeiträge bereits vorgeschrieben und bezahlt wurden.
- Die Wasserversorgung in der Gemeinde Desselbrunn wird durch neun Wassergenossenschaften erledigt. Die Gemeinde selbst betreibt keine Wasserversorgungsanlagen. Von der Anschlusspflicht an die öffent-liche Abwasserentsorgungsanlage wurden 19 landwirtschaftliche Objekte mittels Bescheid ausgenommen.
Alle weiteren Details sind nicht von großer Bedeutung. Bei Interesse melden sie sich am Gemeindeamt oder bei einer ihren Vertretern des Gemeinderates.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
TOP 6: Finanzierungsplan „Schießplatz Viecht“ – Erwerb durch den OÖ. Landesjagdverband
- Den Antrag der BZ-Sonderfinanzierung von 150.000,00€ wird über die Gemeinde abgewickelt.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
TOP 7: Rechnungsabschluss 2018
- Der Rechnungsabschluss 2018 wurde in Papierform den Fraktionen im Vorfeld der GR-Sitzung bereits übergeben.
- Bei der GR-Sitzung wurden einige Punkte daraus nochmals zur Kennt-nis gebracht und die Überschreitungen von mehr als 200,00€ beschlos-sen.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
TOP 8: FLWP-Änderungen:
8.1 – Wimmer Franz: Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 2743/1 KG Windern
- Umwidmung von Grünland in Bauland Wohngebiet
- Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages
- Entrichtung einer Infrastrukturkostenvereinbarung
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
8.2 – Altmann Josef und Augustine: Antrag auf Umwidmung einer Teil-fläche des Grundstückes 2552/1 KG Windern
- Umwidmung von Grünland in Bauland Wohngebiet
- Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
8.3 – Oö. Landesjagdverband: Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 2143, KG Windern von „Grünland-Landwirtschaft“ und „Grünland-Rohstoffgewinnungs- und Rohstoffaufbereitungsstätte-Kies“ in „Grünland-Schießstätte mit Angabe der Schussrichtung“.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
8.4 – Kastenhuber Rudolf und Margit: Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 2701/2, KG Windern von „Bauland-Dorfgebiet“ in Sonderwidmung des Baulandes-Tourismusgebiet“ und einer Teilfläche des Grundstückes 2699/1, KG Windern von „Grünland“ in „Verkehrsfläche Parkplatz“.
- Positive Rückmeldungen aller Fraktionen (Schaffung von Arbeitsplätzen, Belebung des Traunfalles,…)
- Straßenverbreiterung bei der Anfahrt zum Neubau und Gasthaus?
- Stellungnahme vom Tourismusverband wegen Traunfall noch ausständig.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
8.5 – Kastenhuber Karin: Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 2701/1, KG Windern von „Bauland-Dorfgebiet“ in Sonderwidmung des Baulandes-Tourismusgebiet“ – Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Verfahrens
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
TOP 9: Bebauungsplan Nr.: 1 – Ettinger: Beschlussfassung
- Laut Bauausschuss gibt es keine Einwände der Nachbarn
- Abflussmulden wurden eingeplant (Die Abflussmulden sind frei zuhalten von jeglicher: Bebauung, Überbauungen, Zäunen, Bepflanz-ungen und natürlich aufkommender Vegetation wie Stauden, Gehölzen, etc.,…)
- Höhe der EG-FBOK in „Meter über Adria“ – Festlegung erfolgt je geplantem Bauplatz
- 17 JA- Stimmen und 2 Enthaltungen aus der ÖVP-Fraktion
TOP 10: Bauhof Desselbrunn/Rüstorf – Satzung des regionalen Gemeindeverbandes Desselbrunn/Rüstorf der Gemeinden Desselbrunn und Rüstorf
- Satzungen wurden von AL Katharina Papst nach neuen Angaben der SPÖ Fraktion neuerlich überarbeitet.
- Unter §6 Verbandsversammlung wird die Anzahl der Mitglieder wie folgt aufgeteilt: 8 Stimmen Desselbrunn (3*ÖVP, 3*SPÖ,2*FPÖ) und 8 Stimmen Rüstorf (4*ÖVP, 2*SPÖ, 2*FPÖ)
- Unter §8 Verbandsvorstand wird es einen Obmann, einen Obmann-Stv. und fünf Vorstände geben. (3*ÖVP, 2*SPÖ,2*FPÖ)
- Diese Satzung wird laut AL Katharina Papst von Rüstorf erst nach Beschluss von Desselbrunn beschlossen. BGMin Sterrer und AL Göbl aus Rüstorf kennen die Satzung und werden laut Telefonat mit AL Papst vom 11.03.2019 auch in ihrer Gemeinde vertreten.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
TOP 11: Nachwahl in Ausschüssen (§33 Oö. GemO.)
a) in den Prüfungsausschuss und b) in den Ausschuss für Umweltfragen, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten
- Herr Michael Fahrner (Ersatz-GR der FPÖ) legte seine Ämter mit sofortiger Wirkung zurück.
- zu a) – Franz Schobesberger als Ersatzmitglied in der Prüfungsausschuss.
- zu b) – Johannes Asamer als Ersatzmitglied in den Ausschuss für Umweltfragen, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten.
- Den Antrag auf öffentliche Abstimmung wurde einstimmig statt gegeben.
- Die Wahl war eine reine Fraktionswahl der FPÖ.
TOP 12: (Fuß-/Ball-) Spielplatz Bubenland – Nutzungs-vereinbarung, Fam. Seiringer Elisabeth und Hemut
- Nutzungsvereinbarung über das Grundstück Nr.: 2562/33, KG Windern wird ordnungsgemäß unterschrieben.
- EINSTIMMIG zur Kenntnis genommen.
TOP 13: Arbeitsmedizinische Betreuung durch einen externen Arbeitsmediziner – Vereinbarung
- Vereinbarung wurde mit Frau Dr. Karin Grafl aus Sarleinsbach getroffen.
- Die dafür vorgesehene Zeit wird mit 5,85 Stunden angegeben.
TOP 14: Allfälliges
- GR Messics – Güterweg Sicking / Oberhaidach in einem sehr schlechten Zustand (Löcher)
- Ersatz GR Schobesberger – Gemeindeeinladungen sollen so früh wie möglich an die Teilnehmer verschickt werden (Vorbereitungszeit)
- GRin Eder- Ortsbeleuchtung in Windern soll wenn möglich länger eingeschaltet bleiben – Unfallgefahr
- GRin Hüthmair – Ein Dankeschön für die Ausrichtung der Gemeindeklausur
- GR Messics möchte das noch bei den Prioritätspunkten der Gemeindeklausur eine Zeitangabe (zu erledigen bis) hinzugefügt wird.
- GV Grafinger – Bezugnehmend auf den ersten Punkt der Gemeindeklausur (Umfahrung Desselbrunn), richtete er den Anwesenden Gemeindepolitiker von Rüstorf aus, dass das Projekt Umfahrung Rüstorf nochmals überlegt werden soll. (Gesamtlösung!?)
- BGM Hille würde gerne ein eigenes Gremium für dieses Thema „Umfahrung Desselbrunn“ aus der Gemeindeklausur installieren.
Zusatzinformation:
- Im Vorfeld der GR-Sitzung wurde über die Straßensperren in Windern
gesprochen.
- AL Papst erklärte, wenn die erste Säule des Gartenzaunes von Haus “Windern 34“ auf 80cm Höhe zurückgenommen wurde und der restliche Zaun beschnitten ist, es eine Meldung an die zuständige Behörde erfolgt.
- Diese Behörde wird einen Lokalaugenschein organisieren und in diesem eine Öffnung der Kreuzung ermöglichen.
- GR Messics fordert, dass nach der Öffnung der Kreuzung es zur einer Einbahnregelung kommen sollte. (Von der Landstraße kommend soll das einfahren möglich sei. Das Rausfahren soll weiterhin untersagt bleiben)