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Gemeinderat Sitzung vom 23.03.2021 (im Turnsaal der VS Desselbrunn)

TOP 1: Bericht der Bürgermeisterin

TOP 2: Rechnungsabschluss 2020

1.1)  Die Gemeinde hat im abgelaufenem Haushaltsjahr die Summe der liquiden Mittel um 22.442,60Euro erhöht.

Die Gründe für die Erhöhung sind,

1.2)  Bedarf an Kassenkrediten – zum 31.12.2020 war der Kassenkredit mit einem Betrag von 0,00 Euro belastet.

1.3)  Zahlungsmittelreserven

2.1) Ergebnis der laufenden Geschäftsentwicklung:

2.2) Nachhaltige Haushaltsgleichgewicht wurde erreicht.

3.1) Entwicklung des Nettoergebnisses vor Entnahme von bzw. Zuweisungen an Haushaltsrücklagen

4.1)  Kumuliertes Nettoergebnis

4.2)  Haushaltsrücklagen

5.1)  Neuaufnahme von langfristigen Finanzschulden: KEINE

5.2)  Tilgung von langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten

6)  Die eingetretenen und die voraussichtlichen Auswirkungen aus investiven Einzelvorhaben

7)  Die wesentlichen finanziellen Auswirkungen sind in den Rechenwerken der Gemeinde enthalten.

8)  Allfällige Auswirkungen der Ergebnisse auf das laufende Haushaltsjahr sind noch nicht ersichtbar oder sind bereits eingerechnet worden.

9)  Keine sich abzeichnenden Entwicklungen (Verbesserungen, Belastungen) für die folgenden Haushaltsjahre.

10) weiterführende Informationen (Vorschlag 2021):

Allgemeine HA-Rücklagen Stand 01.01.2021 Gewidmete allg.Rücklagen Stand 01.01.2021
511.200,00 € 39.000,00 €
Zuweisung an investive Gebarung – 299.800,00 €
Zuweisung an operative Gebarung -110.200,00 €
Überschuss operative Gebarung 2020 127.700,00 € Überschuss operative Gebarung Kanal 2020 64.700,00 €
Frei verfügbarer Betrag 228.900,00 € Frei verfügbarer Betrag 103.700,00 €

 

TOP 3: Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses über die Sitzung vom 02.03.2021

 

TOP 4: Nachwahlen wegen Mandatsverzicht Kleemayr Wolfgang (FPÖ)

TOP 5: Landes-Feuerwehrverband – Vereinbarung / Boot FF-Windern

 

TOP 6: Flächenwidmungsänderungen

6.1) Änderung Nr. 13 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3 – Loderbauer

6.1a)  Raumordnungsfachlich spricht aufgrund der vorgebrachten Argumentation der Gemeinde nun zwar nichts mehr gegen die beantragte Umwidmung, allerdings wird aus rechtlicher Sicht bemängelt, dass die im vorgelegten Baulandsicherungsvertrag unter Pkt. 2. erhaltene Form der Bebauungsverpflichtung ab Herstellung der Infrastruktur (der Zeitpunkt der Fertigstellung ist unbekannt) viel zu unbestimmt ist und daher eine zeitnahe Bebauung innerhalb von 5 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die im Baulandsicherungsvertrag enthaltene automatische Rückwidmung in Grünland bei nicht fristgerechter Bebauung nicht vereinbart werden kann, zumal eine Änderung des Flächenwidmungsplanes einen hoheitsrechtlichen Verwaltungsakt darstellt, der nur in Form einer Verordnung durch den Gemeinderat vollzogen werden kann.

6.1b)  Weiters wird festgestellt, dass der Gemeinderat die eingelangte Einwendung (Ing. Mag. Dr. Stadlmayr) lediglich im Gemeinderatsprotokoll angeführt hat; eine ausreichende Behandlung samt Interessensabwägung erfolgte jedoch nicht. Die Stellungnahme des Herrn Ing. Mag. Dr. Stadlmayr, welche bereits in der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2020 verlesen wurde, wird noch einmal zur Kenntnis gebracht.

6.2) Änderung Nr. 19 des Flächenwidmungsteiles Nr. 3 – Loitelsberger

 

TOP 7: Dienstbarkeitsvertrag Löschwasserbehälter

 

TOP 8: Kooperation Krabbelstube Rüstorf/Desselbrunn – Erweiterung 4.Gruppe

 

TOP 9: Beachvolleyballplatz Pachtvertrag

TOP 10: Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Wanderwegekonzeptes

TOP11: Allfälliges

ohne Gewähr

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