Gemeinderatssitzung 22.09.2022
TOP 1: Bericht des Bürgermeisters
- TOP 6 wird wegen fehlender Unterlagen seitens der Bundesforste abgesetzt.
- Am 26. August 2022 kam 56 Spender*innen in den Kindercampus, um Blut zu spenden. Ein recht herzliches Dankeschön!
- Der Gaspreis steigt laut Angaben des Versorgers ab dem 01.01.2023 um das10-fache an.
- Betrifft Einsparungen bei den Ortsbeleuchtungen – Seit 2018 (Neu- und Umbau der Straßenbeleuchtung) ist unser Stromverbrauch um 57% reduziert worden. Um eine noch bessere Effizienz zu bekommen, müssten wir pro Planung 8.000€ bezahlen. Dies ist aus heutiger Sicht nicht notwendig, da mit den Abschaltzeiten auch rechtliche Vorgaben verletzt werden könnten.
- BZ-Mittel (Bedarf Zuwendungen vom Land OÖ.) werden für das kommende Jahr 68.000€ zu Verfügung gestellt. Wir werden es gut gebrauchen können!
- Im Straßenausschuss getroffene Prioritäten-Reihung sieht vor, dass die Zufahrtstraße zur Gemeindeärztin als erste bearbeitet wird.
- In Arbeit ist eine neue Homepage der Gemeinde Desselbrunn. In Zusammenarbeit mit der Firma Hamader IT wurde bereits mit der Programmierung begonnen.
- Ein öffentliches WC wurde im Gemeindeamt (ehemalige Post) installiert. AB SOFORT frei zugänglich und wir bitten um Sauberkeit!
- Frau Karin Eder wurde mit der Hans-Sammer-Plakette ausgezeichnet. Die SPÖ Desselbrunn berichtet in der letzten Ausgaben der Ortszeitung darüber.
- Am 09. Oktober 2022 findet BP-Wahl statt. Nähere Auskunft gibt es im Gemeindeamt zu erfragen.
TOP 2: Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses
Sitzung vom 02.05.2022
- Belegprüfung 01.12.2021 – 19.04.2022
- Kassaprüfung – Haupt- und Nebenkassa
Der Bargeldbestand wurde gezählt und die ermittelte Summe mit der Hauptkassa verglichen dem Kassabuch und stellt Übereinstimmung fest. Der Kassenstand der Hauptkasse beträgt 2.491,27 Euro. Anschließend addierten wir den Bargeldbestand und die vorhandenen Einnahme-Belege und Abrechnungen der Nebenkasse auf und stellt fest, dass sich ein Überschuss von 4,20 Euro ergibt. (Bereits klargestellt und korrigiert). Der Kassenstand der Nebenkasse beträgt 233,00 Euro, darin sind 70,00 Euro Wechselgeld der Hauptkasse enthalten. AL Müller-Kreutzer erfasst die jeweiligen Kassenbestände in der EDV, anschließend werden die ausgedruckten Bestandsaufnahmen von Obmann—Stellvertreter Strasser und den anwesenden Mitgliedern unterfertigt.
- Allfälliges – keine weiteren Wortmeldungen
- Einstimmig angenommen
TOP 3: Baulandsicherungsvertrag – Fristverlängerung
NACHTRAG zum Baulandsicherungsvertrages abgeschlossen zwischen Herrn Georg Sch., (im Folgenden: Grundeigentümer) einerseits, sowie der Gemeinde Desselbrunn, Desselbrunn 37, 4693 Desselbrunn, vertreten durch Bürgermeister Michael Hochleitner, (im Folgenden: Gemeinde) andererseits.
Nachtrag zum Baulandsicherungsvertrag für das Grundstück 764/5, KG Desselbrunn (Teilfläche des damaligen Grundstücks 764, KG Desselbrunn), abgeschlossen zwischen dem damaligen Eigentümer Herrn Franz H. und der Gemeinde Desselbrunn.
GEGENSTAND DER ÄNDERUNG — Verlängerung der Bebauungsverpflichtung (Punkt 2)
Wie im Baulandsicherungsvertrag unter Punkt 2. geregelt, ist der Grundeigentümer oder Käufer verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren mit einem Wohngebäude zu bebauen oder zu verkaufen, wobei in diesem Fall der neue Eigentümer die Verpflichtungen aus diesem Vertrag vollinhaltlich zu übernehmen hat. Der kaufenden Partei stehen ab Herstellung der Infrastruktur (Fertigstellung Kanal und Errichtung des Straßenunterbaues) zumindest 3 Jahre für die Bebauung zur Verfügung.
Der Grundeigentümer verpflichtet sich das gegenständliche Grundstück bis spätestens 31. Dezember 2025 widmungs-gemäß und in Übereinstimmung mit einem allenfalls bestehenden Bebauungsplan mit je einem Wohngebäude, im Sinne eines fertig gestellten Rohbaus samt Dacheindeckung zu bebauen oder zu verkaufen, wobei in diesem Fall der neue Eigentümer die Verpflichtungen aus diesem Vertrag vollinhaltlich zu übernehmen hat. Der kaufenden Partei stehen ab Kaufdatum zumindest 3 Jahre für die Bebauung zur Verfügung.
Alle übrigen diesen Baulandsicherungsvertrag betreffenden Vereinbarungen laut Vertrag vom 16. Mai 2017 bleiben unverändert.
GENEHMIGUNGEN – Vorstehender Vertrag wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Desselbrunn am 23.09.2022 genehmigt und beschlossen. Er bedarf gemäß 5 106 Oö. Gem0 1990 keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
- Einstimmig angenommen
TOP 4: Grundabtretung bzw. tausch
Amtsvortrag zu Top 4:
a) Viechter Gemeindestraße – Bereich Ortschaft Desselbrunn, Kreuzung L1263
Im Zuge der Sanierung der Viechter Gemeindestraße, Ortszentrum Desselbrunn (Grdst-Nr. 329, KG Desselbrunn) wurden die Kreuzungen zur L1263 und zur Liegenschaft Desselbrunn 17 geringfügig aufgeweitet. Dazu war es erforderlich eine Grundfläche von 2 m² der Liegenschaft Desselbrunn 17, (Grdst-Nr. 330, KG Desselbrunn) zu beanspruchen. Im Gegenzug dafür soll im nord-östlichen Bereich des Grundstückes 2 m² Grundfläche erhalten (siehe Vorabzug Vermessungsplan DI Steindl ZT GmbH, 7.9.22).
b) Bereich Fallholz Gemeindestraße
Die Ehegatten H., haben ersucht im Bereich ihrer Liegenschaft (Grdst-Nr. 2774/2, KG Windern) eine Fläche im Ausmaß von ca. 20 – 25 m² von der
Gemeindestraße (Grdst-Nr. 2772, KG Windern) erwerben oder tauschen zu dürfen. Angestrebt soll nun ein Grundtausch, wie im Lageplan vom 23.08.2022 ungefähr dargestellt, werden. Da es sich bei der Grundfläche der Ehegatten um eine unbefestigte Fläche und beim Gemeindeeigentum um eine asphaltierte Fläche handelt, wäre zusätzlich zum Grundtausch seitens der Ehegatten ein entsprechender Beitrag zu bezahlen. Beim letzten Verkauf
einer Asphaltfläche wurden 25 EUR / m² in Rechnung gestellt. Grundeinlösen durch die Gemeinde erfolgen grundsätzlich zu einem Preis von 12 EUR / m², daher wird vorgeschlagen, dass der Differenzbetrag von 13 EUR / m² zusätzlich zum Grundtausch in Rechnung gestellt wird.
- Einstimmig angenommen
TOP 5: Rechnungsabschluss 2021 – Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
- Vermögensrechnung/Vermögenshaushalt:
Die Gemeinde verfügt laut Vermögensrechnung (Pkt. C Vermögenshaushalt) über ein Nettovermögen von 9.312.057 Euro.
Dieses setzt sich wie folgt zusammen:
Saldo der Eröffnungsbilanz (C.I) | 8.281.381 € |
Kumuliertes Nettoergebnis (C.II) | 350.060 € |
Haushaltsrücklagen (C.III) | 680.616 € |
Neubewertung- und Fremdwährungsumrechnungsrücklagen | 0 € |
Summe Nettovermögen (C) | 9.312.057 € |
Das kumulierte Nettoergebnis entspricht der Summe der Ergebnisse im Ergebnishaushalt seit Erstellung der Eröffnungsbilanz (Stichtag 1. Jänner 2020). Die liquiden Mittel (Pkt. B.Ill) belaufen sich auf 967.447 Euro und setzen sich zusammen aus Barmitteln und Bankguthaben in Höhe von 286.831 Euro (Pkt. B.III.1) sowie Zahlungsmittelreserven (für Rücklagenbestände) in Höhe von 680.616 Euro (Pkt. B.Ill.2). Die Veränderung gegenüber dem Bestand zu Jahresbeginn entspricht dem Ergebnis aus dem Finanzierungshaushalt. Dies ist im Finanzierungshaushalt nach dem Saldo 7 auch entsprechend nachgewiesen. Das Nettovermögen hat sich während des Jahres von 9.205.181 Euro zu Jahresbeginn auf 9.312.057 Euro zu Jahresende erhöht.
Daraus ergibt sich folgende Netto-Finanzierungsquote:
Nettovermögen (Pkt. C der Vermögensrechnung) | 9.312.057 € | 47,3% |
Investitionszuschüsse (Pkt. D der Vermögensrechnung) | 9.341.209 € | 47,4% |
Fremdmittel (incl. Rückstellungen – Pkt. E + F der Vermögensrechnung | 1.034‚195 € | 53,0% |
Summe der Aktiva: | 19.687.461 € | 100‚0% |
Der Prozentsatz des Nettovermögens gibt an, welcher Anteil der Aktiva durch Eigenkapital der Gemeinde finanziert wurde.
Die Investitionszuschüsse stellen zwar Mittel dar, die von Dritten stammen. Damit sind jedoch in der Regel keine Rückzahlungsverpflichtungen für die Gemeinde verbunden (z.B. Bedarfszuweisungsmittel, Landeszuschüsse, Interessentenleistungen. . . ).
Bei den Fremdmitteln handelt es sich um Mittel Dritter, bei denen im Allgemeinen Rückzahlungsverpflichtungen gegeben sind (z.B. Darlehen…).
- Laufende Geschäftstätigkeit – Wirtschaftliche Situation:
Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich bei Einzahlungen von 3.383.620 Euro und Auszahlungen von 3.110.822 Euro auf 272.798 Euro. Das entspricht einem Anteil von 8,06 % an den Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit.
Bei den laufenden Einzahlungen der Gemeinde ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
RA 2020 | RA 2021 | Differenz | |
Einzahlungen | |||
Ertragsanteile | 1.469.550 € | 1.739.392 € | + 269.842 € |
Strukturfonds Gde.Fin.Neu | 269.842 € | 146.598 € | – 8.856 € |
Finanzzuweisung @ 25 FAG | 65.122 € | 61.490 € | – 3.632 € |
Finanzzuweisung & 24 Z 1 FAG | 24.701 € | 20.603 € | – 4.098 € |
Finanzzuweisung @ 24 Z 2 FAG | 9.593 € | 9.702 € | + 109 € |
Gemeindeabgaben | 440.606 € | 451.801 € | + 11.195 € |
Auszahlungen | |||
Sozialhilfeverbandsumlage | 488.569 € | 527.782 € | + 39.213 € |
Krankenanstalten Beitrag abzgl. Rückz. | 411.193 € | 426.758 € | + 15.565 € |
- Ergebnishaushalt:
Im Ergebnishaushalt beläuft sich das Ergebnis vor Rücklagen (SAD) auf 106.876 Euro. Durch Rücklagenentnahmen von 342.194 Euro und Rücklagenzuführungen von 316.929 Euro ergibt sich ein Nettoergebnis nach Rücklagenbewegungen (SACD) in Höhe von 132.141 Euro. Die Gemeinde kann mit ihrem Ergebnis vor Rücklagen (SAD) ihre Netto-Abschreibungen (Abschreibungen abzgl. Auflösung Investitionszuschüsse) aus ihrem Nettoergebnis zur Gänze finanzieren.
- Finanzierungshaushalt:
Der Geldfluss aus der operativen Gebarung (SA1) beläuft sich auf 448.471 Euro. Aus dem Geldfluss der operativen Gebarung (SA1) hat die Gemeinde unter anderem ihre Finanzierungstätigkeit (MVAG 3611 bis 3650) zu bedecken. Aus der gesamten Voranschlag wirksamen Gebarung (operativ und investiv) ergibt sich ein Geldfluss in Höhe von 59.386 Euro (SA5). Wird dazu noch die Voranschlags unwirksame Gebarung hinzugerechnet. ergibt sich eine Veränderung der liquiden Mittel (SA7) in Höhe von 57.507 Euro. Um diese Summe haben sich die zu Jahresbeginn vorhandenen liquiden Mittel der Gemeinde (909.939 Euro) erhöht und belaufen sich damit zu Jahresende auf 967,44? Euro. Davon entfallen 680.616 Euro auf Zahlungsmittelreserven.
- Kassen-lst-Bestand:
Der Stand des Kassabuches lt. Rechnungsabschluss stimmt mit dem vorgelegten Auszug (Stand 31.12.2021) überein. Auch der Stand an Bankguthaben stimmt mit dem Kontoauszug zu Jahresende überein.
- Haushaltsrücklagen:
Der Gesamtstand an Rücklagen beträgt laut Nachweis am Jahresbeginn 705.881 Euro.
Durch Zugänge von insgesamt 316.929 Euro und Abgänge von insgesamt 342.194 Euro hat sich der Gesamtstand um 25.265 Euro reduziert. Am Ende des Jahres liegt ein Gesamtrücklagenbestand von 680.616 Euro vor. Davon betreffen 148.404 Euro Mittel, die aus den zweckgebundenen Einnahmen (Bereich Verkehr und Kanal) stammen. Im Rücklagennachweis sind die gesamten Rücklagenbestände als separate Zahlungsmittelreserve ausgewiesen. Die Zu- und Abgänge im Nachweis stimmen mit den MVAG-Codes 230 und 240 des Ergebnishaushaltes überein. Der Kontoauszug des Sparkontos zu Jahresende stimmt mit dem Rücklagennachweis überein.
- Fremdfinanzierung:
Im Finanzjahr 2021 ist eine nicht genehmigungspflichtige Darlehensneuaufnahme von 210.000 Euro erfolgt. Der Netto-Schuldendienst beläuft sich nach Abzug der erhaltenen Finanzierungszuschüsse auf 53.236 Euro (Vergleich im RA 2020 = 50.726 Euro). Daraus ergibt sich eine Schuldendienstquote in Höhe von 3,16 %. Das bedeutet, dass 3,16 % der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit für Schuldendienstzahlungen im weiteren Sinne (also auch inkl. anteiligem Schuldendienst für Abwasserbeseitigungsverbände oder Leasing) verwendet wurden.
Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 720 Euro. Im Vergleich zu den letzten veröffentlichten Durchschnittswerten aller oberösterreichischen Gemeinden (für 2019 sind das 2.187 Euro pro Einwohner) liegt die Gemeinde damit günstig. In diese Verschuldung wurden auch die Haftungsstände für Verbände, für welche die Gemeinden den anteiligen Schuldendienst zu tragen hat, eingerechnet.
Die im Schuldennachweis ausgewiesene Summe der Zugänge stimmt mit dem MVAG-Code 3514 und die Summe der Tilgungen mit dem MVAG-Code 3614 des Finanzierungshaushaltes überein. Die Zinsen divergieren mit den MVAG-Code 3241. Grund dafür sind die für Leasingverbindlichkeiten verbuchten Zinsen in Höhe von insgesamt 969 Euro.
Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 61.776 Euro sind in Pkt. E.ll.2 des Vermögenshaushaltes ausgewiesen.
Der Kontoauszug der Darlehen zu Jahresende stimmt mit dem Darlehensnachweis überein.
Der Haftungsstand hat sich im Finanzjahr 2021 um 59.420 Euro reduziert.
- Betriebliche Einrichtungen:
RA 2021 | ||
Bereich | Ergebnis EHH | Ergebnis FHH |
Abfallbeseitigung | – 2.421 € | 0 |
Abwasserentsorgung | 112.026 € | 106.585 € |
Die Abfallbeseitigung weist einen Abgang von -2.421 Euro aus. Dieser Abgang wurde durch eine Zuführung von der allgemeinen Haushaltsrücklage „Abfall“ bedeckt. Wir empfehlen, die Rücklage „Abfall“ als zweckgebundene Rücklage zu führen. Bei der Abwasserbeseitigung beläuft sich das Betriebsergebnis im Ergebnishaushalt 112.026 Euro und im Finanzierungshaushalt 106.585 Euro. Im Ergebnishaushalt ist eine Zuführung des Betriebsüberschusses in Höhe von 64.735 Euro berücksichtigt. Nach Abzug von Sondertilgungen in Höhe von rd. 28.100 Euro (für die BA 01 bis 05) beläuft sich der verbleibende Betriebsüberschuss auf im EHH rd. 83.900 Euro bzw. im FHH rd. 78.500 Euro.
Die Betriebsüberschüsse bzw. -gewinne sind für Maßnahmen bei den Einrichtungen und nicht für allgemeine Haushaltszwecke wie folgt zur Gänze heranzuziehen:
- Nachweis innerer Zusammenhang für den jeweiligen Ansatz,
- Aufrollung von saldierten Betriebsabgängen über die letzten 10 Jahre,
- Sondertilgung und/oder Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage.
Wir empfehlen, künftig Zuführungen von Betriebsüberschüssen künftig über das fiktive Vorhaben 5851550 abzuwickeln. Dazu bringen die Kontierungsempfehlung des Erlasses der Direktion Inneres und Kommunales vom 11. November 2021, lKD-2021-108827/16-Ll, in Erinnerung und empfehlen, diese auch für den Bereich der Abfallbeseitigung zu adaptieren.
- Verwendung von gesetzlich zweckgebundenen Einzahlungen:
Eine widmungsgemäße Verwendung der Einzahlungen aus Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen Verkehr und Kanal ist gegeben.
Einzahlungen | IB | AB | Gesamt | Zuführungen HH – Rücklage | Zuführung investive Gebarung | Sonst. Investitionen | Verbleib. Restbetrag |
Straßen | 41.6379 € | 11.901 € | 53.280 € | 30.687 € | 22.594 € | 0 € | 0 € |
Kanal | 146.252 € | 5.949 € | 152.200 € | 0 € | 152.200 € | 0 € | 0 € |
Gesamt | 187.631 € | 17.850 € | 205.481 € | 30.687 € | 174.794 € | 0 € | 0 € |
- Auszahlungen für Personal:
Die Auszahlungen für Personal (inkl. Pensionen und Aus- und Fortbildung) belaufen sich auf 456.345 Euro (Vergleich im RA 2020 = 486.099 Euro). Das entspricht 13,49 % der Einzahlungen der lfd. Geschäftstätigkeit. Die Reduzierung gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf niedrigere Personalauszahlungen durch den neu gegründeten Bauhofverband zurück-zuführen.
- Investive Gebarung
Im Investitionshaushalt lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit beifolgenden Vorhaben:
- Ankauf Liegenschaft Desselbrunn 62
- Kanalbau (Aufschließung) — BA 12
- Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen
- Güterweg Felleiten — Generalsanierung eines Teilstücks
- Straßenbeleuchtung Bubenland und Ettinger-Siedlung
- Gabelstapler für Bauhof
- Vorkaufs- und Einweisungsrecht – Arztpraxis
lm Investitionsnachweis weist ein dargestelltes investives Vorhaben im Finanzjahr 2021 einen Fehlbetrag in Höhe von insgesamt -5.568 Euro aus. Dabei handelt es sich um ein Sammelvorhaben für sonstigen Investitionen der laufenden Geschäftstätigkeit (Vorhabencode 2), das aus derzeitiger Sicht nicht ausgeglichen sein muss.
Sämtliche weiteren Vorhaben schließen ausgeglichen bzw. mit einem (minimalen) Überschuss.
- Zuführungsbeträge
Die vorgesehene Eigenmittelaufbringung aus dem laufenden Finanzierungshaushalt stimmt mit den bei der investiven Gebarung gebuchten Beträgen überein. An zweckgewidmeten Mitteln (Interessentenleistungen und Aufschließungsbeiträge) wurden in Summe 22.594 Euro den investiven Einzelvorhaben zugeführt. An allgemeinen Haushaltsmitteln wurden den investiven Einzelvorhaben in Summe 29.002 Euro zugeführt, das entspricht einer Quote von 0,9 % der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit.
Überblick Finanzlage operativ
Beitrag | % der Einzahl. Der lfd. GT | |
Überschuss Erg. D. lfd. GT | 272.798 € | |
Zuführungsbeiträge aus allg. HH-Mitteln | 29.002 € | |
Sonstiges (Z.B.: größere Invest. In op. Gebarung, abzgl. allf. Zuschüsse | 0 € | |
Gesamtsumme | 301.800 € | 8,92 % |
Weitere Feststellungen:
- Info Einwohnerzahl:
Laut 5 47 Abs. 4 Zi. 1 Oö. GHO ist dem Rechnungsabschluss eine Information über die Einwohnerzahl der Gemeinde zum Stichtag 31. Oktober des zweitvorangegangenen Kalenderjahres beizulegen. Es wurde fälschlicherweise die Einwohnerzahl zum Stichtag 31. Oktober 2020 (1.876 Einwohner) anstatt 31. Oktober 2019 (1.863 Einwohner) angeführt.
- Schlussbemerkung:
Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Desselbrunn wird zur Kenntnis genommen. Die im Bericht angeführten Feststellungen sind zu beachten.
- Einstimmig angenommen
TOP 6: Österreichische Bundesforste AG – Vertragsverlängerung
- Top 6 wurde wegen fehlender Unterlagen abgesetzt
TOP 7: Gasthaus Kirchenwirt Ohlsdorf – Vertrag Essen KIDA und VS
Vereinbarung zwischen Kirchenwirt Ohlsdorf, Fam. Fürtbauer‚ Hauptstraße 16, 4694 Ohlsdorf und
Gemeinde Desselbrunn, 4693 Desselbrunn 37 betreffend der Durchführung der Essensbereitstellung – Ausspeisung (VS, KIGA) für die Gemeinde Desselbrunn durch den Kirchenwirt Ohlsdorf.
- Die Bestellung und Verrechnung der Essensportionen erfolgt in Erwachsenenportionen. Eine Portion kostet derzeit EUR 8,25 inkl. MwSt., die Aufteilung auf kindgerechte Portionsgrößen erfolgt durch die Gemeinde Desselbrunn (mind. zwei Kinder können pro Erwachsenenportion essen). Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Nachhinein.
- Der Essensbezug beginnt ab Montag, 12. September 2022 und wird auf unbefristete Zeit vereinbart.
- Zur Berechnung der wertgesicherten Essensbereitstellung ist der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Index der Verbraucherpreise’ 2020 oder ein an diesen Stelle tretender Index heranzuziehen. Ausgangsbasis zur Berechnung der Wertsicherung ist die für den Monat August 2022 verlautbarte Index-Zahl. Diese Index-Zahl ist für die weiteren Jahre jeweils mit der Index-Zahl für den August des Vorjahres zu vergleichen. Die Index-Anpassung erfolgt demnach erst nach einer Verbraucherindexsteigerung mit einer Minderwertigkeitsgrenze von 10% und wird erst dann dementsprechend angepasst. Preisänderungen unter dieser Grenze werden nicht neu berechnet.
- Seitens der Gemeinde Desselbrunn wird eine Bestellliste über die täglichen erforderlichen Portionen vorgelegt. Änderungen dieser Liste sind ab der darauffolgenden Woche möglich. Abmeldungen im Krankheitsfall sind an Schul- und Kindergartentagen möglich und können ab dem nächsten Tag berücksichtigt werden.
- Kirchenwirt Ohlsdorf erstellt wöchentlich einen Speiseplan, welcher spätestens am Donnerstag für die nächste Woche an die Gemeinde per E-Mail () zu übermitteln ist. Auskünfte betreffend Allergene werden jederzeit von Kirchenwirt erteilt. Die Abholung erfolgt beim Kirchenwirt Ohlsdorf seitens der Gemeinde um ca. 11.30 Uhr, gesonderte Abholzeiten sind nach gegenseitiger Vereinbarung möglich.
- Der Kirchenwirt Ohlsdorf hat sich zur Zertifizierung durch das Land Oberösterreich im Rahmen der Aktion „Gesunden Küche” angemeldet.
- Die Transportboxen werden in entsprechender Anzahl und Ausführung (inkl. Schalen) von der Gemeinde angeschafft und zur Verfügung gestellt.
- Die Kündigungsfrist ist bis jeweils 31. Dezember mit Wirksamkeit per 31. Juli des Folgejahres möglich.
- Einstimmig angenommen
TOP 8: Pfarrcaritas Rüstorf – Mietvertrag Krabbelstube
MIETVERTRAG abgeschlossen zwischen der Gemeinde Desselbrunn, vertreten durch die unterfertigten Organe, Bürgermeister Michael Hochleitner, im Folgenden Vermieterin genannt, und der Pfarrcaritas Rüstorf, vertreten durch die unterfertigten Organe, im Folgenden Mieterin genannt, wie folgt:
I.
Die Vermieterin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 324, EZ 276, KG Desselbrunn und 323/1, EZ 44, KG Desselbrunn, und der darin eingebauten Krabbelstubengruppe, sowie des darauf errichteten Spielplatzes für die Krabbelstubengruppe.
Der Lageplan vom 11.09.2022, bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Mietvertrages. Der Mietgegenstand unterliegt dem Oö. Kinderbetreuungsgesetz. Die Nutzung des Mietgegenstandes ist daher nur nach den diesbezüglichen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften möglich. Zweck dieses Vertrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Krabbelstubengruppe (provisorische 4. Krabbelstubengruppe der Krabbelstube Rüstorf—Desselbrunn).
II.
- Die Vermieterin vermietet den in Punkt |. beschriebenen Mietgegenstand an die Mieterin und diese mietet ihn aufgrund und nach Maßgabe dieses Mietvertrages, um als Rechtsträger eine Krabbelstube zu errichten (@ 2 Oö. Kinderbetreuungsgesetz).
- Die Mieterin verpflichtet sich, im Mietgegenstand eine Krabbelstubengruppe (prov. 4. Krabbelstubengruppe der Krabbelstube Rüstorf-Desselbrunn, je nach Möglichkeit und Bedarf mit oder ohne Mittagsbetrieb) unter Beachtung des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes und der Richtlinien der Caritas der Diözese Linz auf ihre Kosten zu führen, der aufgrund der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten max. eine Gruppe umfasst (unter Berücksichtigung des Arbeitsübereinkommens). Das Mietverhältnis wird auf unbefristete Dauer eingegangen. Dieses Mietverhältnis beginnt am 1. September 2022.
- Beide Vertragspartner haben das Recht, diesen Mietvertrag unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zum Ende eines Arbeitsjahres mittels eingeschriebenen Briefes schriftlich zu kündigen, wenn eine wirtschaftliche Führung der Krabbelstube nicht mehr gewährleistet ist oder sonstige wichtige Gründe vorliegen. Die Vermieterin ist allerdings berechtigt, diesen Mietvertrag mit sofortiger Wirkung mittels eingeschriebenen Briefes aufzulösen, ‘
- a) wenn die Mieterin mit dem Mietzins oder mit Teilen desselben in Verzug gerät und die Vermieterin den rückständigen Mietzins erfolglos mittels eingeschriebenen Briefes unter Setzung einer achttägigen Nachfrist gemahnt hat;
- b) wenn die Mieterin das Mietobjekt nicht zu dem vertraglichen Zweck, nämlich zum Betrieb einer Krabbelstube verwendet;
- c) wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Stilllegung oder Auflassung der Krabbelstube (vgl. 5 19 Oö. Kinderbetreuungsgesetz) erfüllt sind oder wenn sonstige di Krabbelstube betreffende Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes oder sonstige wesentliche Bestimmungen dieses Mietvertrages nicht eingehalten werden.
- Der Mietvertrag endet automatisch, wenn die Krabbelstube aufgelassen wird. Die Rechte gemäß 5 1118 ABGB bleiben unberührt.
III.
- Der jährliche Mietzins beträgt 1,5 % der für die Errichtung der Räumlichkeiten der Krabbelstube und des Spielplatzes angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungskosten 129.704‚00 EUR (40 % der Gesamtanschaffungskosten der Liegenschaft Desselbrunn 62) Grundkosten Spielplatz 17.500,00 EUR Bau- und Einrichtungskosten 49.900,00 EUR; GESAMTKOSTEN: 197.104,00 EUR. Die Miete beträgt daher 2.956,56 EUR jährlich bzw. 246,38 EUR monatlich zuzüglich Betriebskosten und 20 % Umsatzsteuer. Der Mietzins ist in zwölf Monatsbeträge/n, jeweils bis zum 5. eines jeden Monats zu bezahlen. Der Mietzins ist bar und abzugsfrei an die Vermieterin oder die von ihr namhaft gemachte Zahlstelle zu bezahlen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
- Die Betriebskosten werden jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres abgerechnet und der Mieterin zur Zahlung vorgeschrieben. Die Vermieterin ist berechtigt Vorauszahlungen unter Zugrundelegung des Vorjahresverbrauches vorzuschreiben, diese sind bei der Abrechnung anzurechnen. Die Mieterin anerkennt die Kosten einer von der Vermieterin allenfalls abgeschlossenen Sturm- und Glasbruch-, Brandschaden-‚ Einbruch- sowie einer Wasserleitungsschadenversicherung als Betriebskosten. Die Erneuerung und Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen erfolgten durch die Vermieterin. Erfolgt diese durch die Mieterin auf Rechnung der Vermieterin, so ist hierzu die vorherige Zustimmung der Vermieterin einzuholen.
- Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung werden von der Vermieterin getragen und nach Ablauf eines Kalenderjahres an die Mieterin weiterverrechnet. Gleichlautend der Betriebskosten können Vorauszahlungen vorgeschrieben werden.
IV.
Die Mieterin bestätigt, den Mietgegenstand in besichtigtem Zustand übernommen zu haben. Sie ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und haftet für jeden Schaden, der der Vermieterin aus einer unsachgemäßen Behandlung des Mietgegenstandes durch die Mieterin entsteht. Die Mieterin hat den Mietgegenstand in seinem Inneren und dessen Einrichtungen in brauchbarem und benutzbarem Zustand zu erhalten.
V.
- Veränderungen des Mietgegenstandes durch die Mieterin bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Auf Kosten der Mieterin durchgeführte Änderungen oder Verbesserungen sind bei Beendigung des Mietverhältnissen nach Wahl der Vermieterin entweder kostenlos im Mietgegenstand zu belassen oder es ist von der Mieterin auf eigene Kosten der frühere Zustand wieder herzustellen.
- Die gänzliche oder teilweise Untervermietung oder sonstige Überlassung des Mietgegenstandes bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin, sowie der Änderung vorhandener behördlicher Bewilligungen.
- Schäden am Mietgegenstand sind der Vermieterin bei sonstigem Schadenersatz ohne Verzug mitzuteilen. Die Vermieterin und die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, den Mietgegenstand nach Voranmeldung jederzeit zu betreten, wobei der Krabbelstubenbetrieb nicht beeinträchtigt werden darf. Bei Gefahr im Verzug kann der Mietgegenstand von der Vermieterin und deren Beauftragten jederzeit betreten werden.
VI.
Bei Beendigung dieses Rechtsverhältnisses ist die Mieterin verpflichtet, den Mietgegenstand in einem guten und brauchbaren Zustand unter Berücksichtigung der Abnützung durch widmungsgemäße Verwendung innerhalb einer Frist von 6 Wochen an die Vermieterin zurückzustellen.
VII.
Die Vermieterin verpflichtet sich zur Instandhaltung des Mietgegenstandes und der Spielgeräte analog den Bestimmungen der Oö. Bautechnikverordnung, LGBI. 106/1994 idF LGBI. 59/1999, ÖNORM EN 1176 — 1 bis 7, Spielplatzgeräte, ÖNORM EN 1177, Stoßdämpfende Spielplatzböden, und ÖNORM B 2607, Spielplatzplanungsrichtlinie.
VIII.
Jede Änderung dieses Mietvertrages bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieser Mietvertrag wird in 2-facher Ausfertigung errichtet. Jeder der Vertragspartner erhält je eine Ausfertigung. Allfällige, aus früherer Zeit noch bestehende, den Gegenstand dieses Mietvertrages betreffende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen werden durch diesen Mietvertrag aufgehoben.
IX.
Allenfalls mit der Errichtung dieses Mietvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben werden von der Vermieterin getragen.
X.
Dieser Mietvertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22. September 2022 beschlossen. Dieser Mietvertrag bedarf noch der Genehmigung der Diözesan-Finanzkammer.
- Einstimmig angenommen
TOP 9: Gestattungsvertrag – Verträge – Regenwasserkanal auf Privatgrund
V E R E I N B A R U N G – Die Gemeinde DESSELBRUNN vertreten durch die zeichnungsberechtigten Organe der Gemeinde (nachfolgend kurz Gemeinde genannt) einerseits und die grundbücherlichen Eigentümer Hotel Kastenhuber GmbH (nachfolgend kurz Grundstückseigentümer genannt), andererseits vereinbaren folgendes:
- Der Grundstückseigentümer für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitze des Grundstückes Nr. 2701/2, KG Windern, stimmen zu, dass die Gemeinde auf dem vorgenannten Grundstück, zum Zweck der Oberflächenentwässerung einen Regenwasserkanal errichtet. Die genaue Lage ist beiliegendem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Vereinbarung ist, zu entnehmen.
- Für erforderliche Errichtungs-‚ Wartungs-, lnstandhaltungs- und Räumungsarbeiten sind die Gemeinde und deren beauftragte Dritte berechtigt das Grundstück zu betreten, sowie erforderliche Geräte einzusetzen.
- Für die Einräumung der genannten Dienstbarkeit – Duldung des Regenwasserkanals – hat die Gemeinde Desselbrunn an die Grundstückseigentümer kein Entgelt zu entrichten. Die Kosten bei allfälligen Instandhaltungsarbeiten am Regenwasserkanal hat die Gemeinde Desselbrunn alleine zu tragen.
- Diese Vereinbarung wird für die Dauer des Bestandes des Regenwasserkanals abgeschlossen. Auf Wunsch des Grundeigentümers ist eine Umlegung des Regenwasserkanals von seinem Grundstück in das öffentliche Gut aufdessen Kosten möglich. Die Gemeinde ist jederzeit berechtigt den Regenwasserkanal auf eigene Kosten zu verlegen, zu demontieren etc., die Oberfläche des Grundstückes 2701/2, KG Windern ist dabei entsprechend (wie Bestand) wiederherzustellen.
- Einstimmig angenommen
TOP 10: Notstromversorgung
VEREINBARUNG – Abgeschlossen zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Windern, Windern 100, 4693 Desselbrunn, in der Folge kurz „FF Windern” genannt – einerseits, und der GEMEINDE DESSELBRUNN, 4693 Desselbrunn 37, in der Folge kurz „Gemeinde” genannt, andererseits, wie folgt:
- Die Gemeinde Desselbrunn kauft ein benzinbetriebenes Notstromaggregat an, welches in weiterer Folge von der FF Windern im Feuerwehrhaus eingestellt, entsprechend gewartet und genutzt wird. Sämtliche Wartungs- und Betriebskosten werden von der FF Windern getragen. Die Einhaltung der entsprechenden Service- und Betriebsintervalle obliegt ebenfalls der FF Windern.
- Im Bedarfsfall (Katastrophenfall) hat die FF Windern das Notstromaggregat für den Betrieb der AVIA Seifriedsberger GmbH Tankstelle — Standort Windern zur Verfügung zu stellen und an diesem Standort durch Einsatzkräften der FF Windern zu betreiben. Die Anforderung erfolgt durch den Bürgermeister, Vize-Bürgermeister, etwaigen Krisenstab oder einer anderen entsprechend befugten Person. Auf deren Anordnung ist das Gerät weiters auch an anderen vorgegebenen Einsatzstellen zur Verfügung zu stellen und am jeweiligen Standort durch Einsatzkräfte der FF Windern zu betreiben.
- Außerhalb einer Verwendung des Notstromaggregates im Bedarfs-[Katastrophenfall nach Anforderung durch den Bürgermeister, Vize—Bürgermeister, etwaigen Krisenstab oder einer anderen entsprechend befugten Person darf das Gerät seitens der FF Windern für Einsätze, Übungen etc. jederzeit verwendet werden. Es ist jedoch seitens FF Windern darauf Bedacht zu nehmen, dass das Gerät jederzeit für einen etwaigen Katastrophenfall zur Verfügung stehen muss und dass für den Ernstfall jederzeit eine entsprechende Treibstoffmenge zum Betrieb des Gerätes zur Verfügung stehen muss.
- Die FF Windern erhält seitens der Gemeinde keinerlei Kostenersatz für Wartung, Betrieb, Service usw. für das gegenständliche Notstromaggregat.
- Die FF Windern hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gerät ab Anschaffung für mindestens 20 Jahre jederzeit für einen etwaigen Katastropheneinsatz zur Verfügung steht (ausgenommen irreparable Beschädigung im Katastropheneinsatz (Anforderung durch Bgm. etc.). Darüber hinaus gilt die Vereinbarung, solange das Gerät wirtschaftlich zweckmäßig einsatzfähig gehalten werden kann.
- Das Notstromaggregat ist so dimensioniert, dass das 2. größte Pumpwerk im Gemeindegebiet Desselbrunn (in Fallholz) und somit auch alle weiteren kleineren Pumpwerke betrieben werden können bzw. auf Anweisung von Bürgermeister, Vize-Bürgermeister, etwaigen Krisenstab oder einer anderen entsprechend befugten Person betrieben werden müssen. Das größte Pumpwerk in Viecht kann nur mittels einem Zapfwellengetriebenen Notstromaggregat (inkl. Traktor) betrieben werden und ist somit nicht Gegenstand von dieser Vereinbarung.
- Die vorliegende Vereinbarung wird nur in einer Urschrift errichtet, welche der Gemeinde gehört, während die Vertragspartner nur eine einfache Durchschrift, über ihr Verlangen und auf ihre Kosten aber auch eine gerichtlich beglaubigte Durchschrift, erhalten.
- Dieser Vertrag wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22. September 2022 genehmigt.
- Einstimmig angenommen
TOP 11: Subvention Musikverein Desselbrunn
ANSUCHEN für die jährliche Subvention des Musikvereins vom 13.09.2022
Der Musikverein Desselbrunn ersucht um die alljährliche finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Desselbrunn. Das vergangene Vereinsjahr war teilweise wieder geprägt von pandemiebedingten Unterbrechungen und daraus resultierenden Unannehmlichkeiten wie Verschiebungen und Absagen. Im Wesentlichen konnten keine der üblichen Veranstaltungen (Konzerte, Maiblasen, …) durchgeführt werden und entsprechend sind diese Einnahmen zum Großteil weggefallen. Dennoch hatte der Musikverein Desselbrunn paar größere Ausgaben zu tätigen.
Im Jahr 2021 waren für Instrumente & Instrumentenreparaturen sowie für die Bekleidung in Summe Ausgaben von 6.611€ notwendig. Weiters sind Kosten für den Betrieb des Musikheims in Höhe von 2.433€ angefallen. Es war auch die Anschaffung eines neuen, gebrauchten Kopiergerätes (510€) notwendig.
Wie in den Jahren 2019, 2020 und 2021werden wiederum 3.000€ an den Musikverein Desselbrunn überwiesen.
- Einstimmig angenommen
TOP 12: Allfälliges
- GRin Ursula Papst hat eine Einladung zum Kasperltheater am 16.Oktober 2022 – 16:00 Uhr im Pfarrsaal ausgesprochen. Wir bitten diesen Termin auch im Verwandtschaft- und Freundeskreis zu kommunizieren.