Gemeinderat Sitzung vom 15.12.2020 (im Turnsaal der VS Desselbrunn)
TOP 1: Bericht der Bürgermeisterin
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- Bei der letzten Blutspendenaktion am 08. Oktober 2020 der Gemeinde Desselbrunn waren 63 SpenderInnen freiwillig dabei. Ein herzliches Dankeschön an alle SpenderInnen.
- Die Raiffeisen Bank Desselbrunn beendete am 11. Dezember 2020 Ihren persönlichen Kundendienst in Desselbrunn. Es bleibt nur noch der Bankautomat. Den persönlichen Kundendienst übernimmt die Geschäftsstelle Schwanenstadt.
- Bei der Corona Teststrasse in Schwanenstadt halfen vier Gemeindebedienstete und einige Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren mit. Auch dafür ein recht herzliches Dankeschön
TOP 2: Voranschlag 2021 mit Steuern- und Gebührensätzen – Festsetzung einschließlich Dienstpostenplan und Kassenkreditrahmen
- Der Finanzierungsvoranschlag zeigt, dass die Höhe der Auszahlungen die Höhe der Einzahlungen überschreitet und sich die Höhe der liquiden Mittel um 438.200,00 Euro verringern wird. Die finanzielle Ausgeglichenheit bleibt jedoch gegeben, da Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen in der Höhe von 108.700,00 Euro zur Verfügung stehen. Die Ursache für die Verringerung der liquiden Mittel liegt einerseits am deutlichen Rückgang der Einnahmen in der operativen Gebarung aufgrund der Covid-Pandemie und andererseits an den Steigerungen bei den Pflichtausgaben.
- Für den Ausgleich der investiven Gebarung ist eine Zuführung aus der allgemeinen Haushaltsrücklage in der Höhe von 299.800,00 Euro und 48.000,00 Euro aus der gesetzlich zweckgebundenen Rücklage I-Beiträge Kanal für folgende Projekte budgetiert.
Investive Einzelvorhaben 2021:
- Löschwasserbehälter – 15.000,00 Euro
- Ortsplatz-Parkplatz – 100.000,00 Euro
- Straßenbeleuchtung Bubenland und Ettinger-Siedlung – 120.000,00 Euro
- Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen – 39.800,00 Euro
- Vorkaufs- und Einweisungsrecht – Arztpraxis – 25.000,00 Euro
- Allgemeine Haushaltsrücklage – 299.800,00 Euro
Operative Gebarung
- Das negative Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit in der Höhe von -110.200,00 Euro wird durch eine Entnahme aus der allgemeinen Haushaltsrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
- Gründe für das negative Ergebnis ist der dramatische Rückgang bei den Ertragsanteilen um rd. 200.000,00 Euro gegenüber dem VA 2020. Ein weiterer Grund sind deutliche Ausgabenerhöhungen in der operativen Gebarung bei den TZ ans Land für die Pensionsbeiträge der Beamten, die Erhöhungen des SHV-Beitrags um rd. 39.000,00 Euro sowie des Krankenanstaltenbeitrags gegenüber dem VA 2020.
- Bisher wurden Instandhaltungsmaßnahmen im Straßenbau (zB. Fugenverguss, Spritzbelag) in der investiven Gebarung abgewickelt, nun erfolgt die Abrechnung in der operativen Gebarung, wodurch eine Erhöhung bei den Ausgaben um 15.000,00 Euro auf insgesamt 30.000,00 Euro erforderlich ist.
- Weiters ist im Finanzjahr 2021 die Sanierung des Güterwegs „Felleithen“ mit einer zusätzlichen TZ an den Güterweg-Erhaltungsverband von 16.200,00 Euro zu budgetieren sowie für die Aurach-Regulierung zwischen Brauching und Sicking eine TZ ans Land in der Höhe von 18.000,00 Euro.
Geplante Maßnahmen zur Gegensteuerung bei einer negativen Entwicklung
- Unter der Voraussetzung, dass ab dem Finanzjahr 2022 die Einnahmen aus den Ertragsanteilen wieder steigen und in den kommenden Jahren (MEFP) keine höheren Rücklagenentnahmen geplant sind, ist aus derzeitiger Sicht von keiner weiteren negativen Entwicklung auszugehen.
- Wie bereits in der Vergangenheit, wird auch im Finanzjahr 2021 und den Planjahren Wert auf ein sparsames Wirtschaften gelegt.
Zahlungsmittelreserven
- Allgemeine Haushaltsrücklage – 46.100,00 Euro
- Zweckgebundene Haushaltsrücklagen – 62.600,00 Euro
- Gesetzlich zweckgebundene Haushaltsrücklagen – 47.900,00 Euro
Dienstpostenplan
- Die Änderung im Dienstpostenplan hat insofern keine finanzielle Auswirkung, da einerseits ein Bauhof-Mitarbeiter in der Gemeinde verbleibt und dem Verband zugewiesen wird und somit die Lohnkosten an den Verband verrechnet werden. Der zweite Mitarbeiter wird ab 1.1.2021 von der Gemeinde zum Verband wechselt. Die Kosten werden seitens des Verbands entsprechend der erbrachten Leistungen der jeweiligen Gemeinde verrechnet und dem Verband refundiert.
Hebesätze und Gemeindeabgaben
- Der Anpassung der Hebesätze und Gemeindeabgaben wurden zur Kenntnis gebracht
- Abfallgebühren je angemeldeter Abfalltonne: 60Liter – 176,56/Jahr; 90Liter – 200,63/Jahr und 120Liter- 215,52/Jahr exkl. 10% Ust.
- In dieser Abfallgebühr ist je angemeldeter Abfalltonne der Anspruch auf eine Biotonne mit 120Liter inkludiert.
- Ebenfalls inkludiert sind die Abfuhr des Altpapiers und die Anlieferung in die Allstoffsammelzentren.
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 3: Kassenkredit 2021 – Vergabe
- Die maximale Höhe des Kassenkredits beträgt gemäß § 83 OÖ. Gemeindeordnung 1990 (ein Viertel der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit): 759.800,00 Euro.
- Es ist geplant, einen Kassenkreditvertrag im Rahmen von 400.000,00 Euro abzuschließen.
- Für den Kassenkredit in Höhe von € 400.000,00 Angebote von Oberbank, Sparkasse und Raiffeisenbank eingeholt wurden. Der Bestbieter ist die Raiffeisenbank Schwanenstadt mit einem Aufschlag von 0,45 % auf den 3-Monatseuribor und eine vierteljährliche Bearbeitungsgebühr von € 14,75.
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 4: Mittelfristiger Finanzplan 2021 – 2025
- Durch die im Voranschlag und im mittelfristigen Finanzplan enthaltenen investiven Einzelvorhaben wird der Gemeindehaushalt in den kommenden Finanzjahren in etwa gleichbleibend belastet. Inwieweit bzw. in welchem jährlichen Ausmaß die Finanzierung (Darlehen) des Vorhabens Kindercampus BA 02 den Gemeindehaushalt in den Folgejahren belastet ist noch nicht absehbar (Laufzeit, Konditionen usw. sind derzeit nicht bekannt).
- Das Gleichgewicht im Finanzierungshaushalt wird dadurch aus heutiger Sicht nicht beeinträchtigt, auch wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird.
- * Die Ertragsanteile werden in den kommenden Jahren massiv weniger und gleichzeitig werden die Sozialabgaben der Gemeinden weiterhin erhöht. Dadurch sind die Vorhersagen düster geworden. Wir werden in zwei bis drei Jahren unseren mühsam gesparten Eigenmitteln aufgebraucht haben. Wird das vom Land OÖ. so gesteuert und was trägt die ÖVP zu der kommenden Finanzlage der Gemeinde bei?
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 5: Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses über die Sitzung vom 05.11.2020
- Belegprüfung 01.09.2020 – 23.10.2020
- Kassaprüfung – Haupt- und Nebenkasse, Bankauszüge
- Allfälliges
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 6: Dienstnehmer Herr Übleis – Zuweisungsverordnung
- Der Bedienstete der Gemeinde Desselbrunn wird mit Wirksamkeit am 1. Jänner 2021 dem „Bauhofverband Desselbrunn – Rüstorf“ zur Dienstleistung zugewiesen.
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 7: FLWP – Änderungen
a) Buchner Johann, Viecht, Änderung Nr. 16 des Flächenwidmungsteiles Nr.3
Mit Datum vom 27.10.2020 wurde von Herrn Hans Buchner ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche des Grundstückes 2669/1, KG Windern im Ausmaß von ca. 1.299 m2 von „Grünland- Landwirtschaft“ in „Bauland-Dorfgebiet“ eingebracht. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses.
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
b) Pamminger-Gruber Johannes, Deutenham, Änderung Nr. 14 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3
In der Sitzung des Gemeinderates vom 06.07.2020 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes, bestehend aus Änderung Nr. 14 des Flächenwidmungsteiles Nr. 3, des Grundstückes 468/1, KG Desselbrunn, im Ausmaß von ca. 9.700,80 m2 von „Grünland-Landwirtschaft“ in „Betriebsbaugebiet“, gefasst. Es wurden in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit keine Stellungsnahmen und Einwände abgegeben und daher wird die Flächenumwidmung der OÖ. Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt.
- 1* Stimmenthaltung (befangen) + 18* zur Kenntnis genommen
c) Führer Martin, Sicking, Änderung Nr. 15 des Flächenwidmungs- planes Nr. 3
In der Sitzung des Gemeinderates vom 07.06.2020 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes, bestehend aus Änderung Nr. 15 des Flächenwidmungsteiles Nr. 3, des Grundstückes 813/3, KG Desselbrunn, im Ausmaß von 357 m2 von „Grünland-Landwirtschaft“ in „Bauland-Dorfgebiet“, gefasst.
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
d) Massouh Patrick, Sicking Änderung Nr. 17 des Flächenwidmungsteiles Nr. 3 und Änderung Nr. 3 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2
Mit Datum vom 22.10.2020 wurde von Herrn Patrick Massouh ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche des Grundstückes 773, KG Desselbrunn im Ausmaß von ca. 71 m2 von „Grünland- Landwirtschaft“ in „Bauland-Dorfgebiet“ und von ca. 264 m2 von „Bauland-Dorfgebiet“ in „Grünland- Landwirtschaft“ mit überlagerter Ersichtlichmachung „Wald“ und zugehöriger Änderung des örtlichen Entwicklungskonzepts eingebracht.
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
e) Loderbauer Josef und Renate, Sicking, Änderung Nr. 13 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3
In der Sitzung des Gemeinderates vom 06.07.2020 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes, bestehend aus Änderung Nr. 13 des Flächenwidmungsteiles Nr. 3, einer Teilfläche des Grundstückes 833, KG Desselbrunn, im Ausmaß von ca. 700 m2 von „Grünland-Landwirtschaft“ in „Bauland-Dorfgebiet“, gefasst.
- 2* Stimmen mit NEIN; 1* Stimmenthaltung; 16 Stimmen zur Kenntnis genommen
Zusatzabstimmung wegen Baulandsicherungsvertrag
Der Antrag der Familie Loderbauer auf eine Änderung im Baulandsicherungsvertrag wurde einstimmig vom Gemeinderat abgelehnt.
TOP 8: Beleuchtungsoptimierung Straßenbeleuchtung – Fördervertrag Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 9: Finanzierungsplan – Straßenbeleuchtung-Sanierung
- Haushaltsrücklagen – 54.050.00 Euro
- BMLFUW Klima+Energiefonds – 2.133,00 Euro
- BMF KIG 2020 – 114.465,00 Euro
- LZ, Wirtschaft – 19.594,00 Euro
- BZ – Sonderfinanzierung – KIG 2020 – 38687,00 Euro
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 10: Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Straße
- BGMin Hille erklärt, dass laut Aussage des Vermessungsbüros Ahrer für die korrekte Durchführung im Grundbuch noch die Auflassung des öffentlichen Guts erforderlich ist. Die Umwidmung der Fläche im Ausmaß von 41m2 von „Verkehrsfläche fließender Verkehr“ in „Bauland Dorfgebiet“ erfolgte bereits in der GR-Sitzung vom 4.5.2020.
- BGMin Hille bringt nachstehende Verordnung vollinhaltlich zur Verlesung.
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 11: Vertrag zur Durchführung der Beförderung von Kindergartenkinder
- Zwischen der Gemeinde Desselbrunn, 4693 Desselbrunn 37 vertreten durch die zeichnungsbefugten Organe der Gemeinde und einerseits und der Firma Fröch Personenverkehrs GmbH, Matzingthalstraße 7, 4663 Laakirchen andererseits.
- Einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 12: Allfälliges
- AL Katharina Papst hat heute am 25.11.2020 den kleinen Lukas geboren. Der kleine (große) Mann ist 53 cm groß und wiegt ca. 3850 Gramm.
- BGMin Hille und alle Fraktionsobmänner der SPÖ, ÖVP und FPÖ danken allen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2020 und wünschen Frohe Weihnachten und ein gutes, neues und vor allem ein gesundes neue Jahr 2021.