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Gemeinderat Sitzung vom 22.06. / 01.07.2021 (im Turnsaal der VS Desselbrunn)

ANMERKUNG:

TOP 1: Bericht der Bürgermeisterin

 

TOP 2: Nachtragsvoranschlag 2021

  1. Vorbericht zum 1. Nachtragvoranschlag 2021 gemäß §10 OÖ. Gemeindehaushaltsverordnung (OÖ.GHO)
1.1) Liquide Mittel
Einzahlungen der voranschlagwirksamen Gebarung:4.158.800,00 Euro
Auszahlungen der voranschlagwirksamen Gebarung:4.425.500,00 Euro
Liquide Mittel– 266.700,00 Euro

Der Finanzierungsvoranschlag zeigt, dass die Höhe der Auszahlungen die Höhe der Einzahlungen überschreitet und sich die Höhe der liquiden Mittel um 266.700,00 Euro verringern wird.

Im Voranschlag 2021 war eine Verringerung der liquiden Mittel (Saldo 5) um 429.200,00 Euro budgetiert, somit ergibt sich im Nachtragsvoranschlag eine Verbesserung der liquiden Mittel von 162.500,00 Euro.

Die finanzielle Ausgeglichenheit bleibt jedoch gegeben, da Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushalts- Rücklagen in der Höhe von 323.700,00 Euro im laufenden Jahr zur Verfügung stehen.

Als Hauptgrund für diese deutliche Verbesserung und somit der Reduzierung des negativen Saldos der liquiden Mittel liegt in der Entwicklung der Ertragsanteile.

Im NVA kann daher sogar eine Zuführung an die investive Gebarung in der Höhe von 122.200,00 Euro (VA 0,00 Euro)

veranschlagt werden.

• Operative Gebarung:

Bei der Erstellung des Voranschlags war es erforderlich eine Entnahme von 110.200,00 Euro aus der Allgemeinen HH-RL für den Ausgleich der operativen Gebarung zu budgetieren, diese kann nun im Nachtragsvoranschlag zur Gänze entfallen.

Hauptgrund für diese positive Entwicklung ist der Sonderzuschuss 2021 bei den Ertragsanteilen für Gemeinden in der Höhe von rd. 247.800,00 Euro.

Aufgrund der Aufstockung der Ertragsanteile bei der Zwischenabrechnung für das Jahr 2020 und der Sonder-Vorschüsse ab dem Jahr 2021 sollte sich die finanzielle Entwicklung wieder etwas entspannen. Für die kommenden Jahre (MEFP) ist nur für 2022 eine Entnahme aus der allgemeinen HH-RL geplant, somit ist aus derzeitiger Sicht von keiner weiteren negativen Entwicklung auszugehen.

Wie in der Vergangenheit, wird im laufenden Finanzjahr 2021  auf eine wirtschaftliche und sparsame Haushalts- Führung geachtet.

1.2)  Zahlungsmittelreserven

Die Gemeinde plant im Voranschlagsjahr von den im Ausmaß von 705.700,00 Euro vorhandenen Zahlungsmittelreserven folgende Beträge für die Finanzierung von investiven Einzelvorhaben zu verwenden:

investives Einzelvorhaben BetragBetragVoranschlagsjahr
 Ortsplatz-Parkplatz 2021100.000,00 Euro2021
 Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen29.600,00 Euro2021
 Straßenbeleuchtung Bubenland und Ettinger-Siedlung120.000,00 Euro2021
 Ankauf Liegenschaft Desselbrunn 6250.000,00 Euro2021
 Generalsanierung Viechter Straße25.600,00 Euro2021
Kanalbau BA 12 – Aufschließung Desselbrunn, Sicking, Deutenham48.000,00 Euro2021

In der mittelfristigen Finanzplanung sind folgende Verwendungen von Zahlungsmittelreserven vorgesehen:

investives EinzelvorhabenBetragPlanjahr MEFP
 Liegenschaft Desselbrunn 62150.000,00 Euro2023
 Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen25.100,00 Euro2023 – 2024
 Generalsanierung Viechter Straße77.500,00 Euro2022
 Traunfall-Erlebnisweg4.500,00 Euro2023

Es ist beabsichtigt, aus liquiden Mitteln, welche sich aus dem Finanzierungsvoranschlag und der mittelfristigen Finanzplanung ergeben, Zahlungsmittelreserven mit folgenden Zweckwidmungen zu dotieren.

investives EinzelvorhabenBetragVA / Planjahr
Bundesmittel KIP 2020 für Generalsanierung Viechter Straße77.500,00 Euro2021
 I-Beiträge und AB ROG Verkehrsflächen21.000,00 Euro2021 – 2022
 AB ROG Kanal 5.500,00 Euro 2021 – 20225.500,00 Euro2021 – 2022
 AB ROG Kanal3.700,00 Euro2023 – 2024
 AB ROG Kanal3.000,00 Euro2025
 I-Beitrag Kanal2.000,00 Euro2022 – 2025

Daraus ergeben sich am 31.12.2025 für allgemeine und zweckgebundene Haushaltsrücklagen voraussichtlich folgende Endbestände:

BezeichnungBetrag
Allgemeine Haushaltsrücklage68.600,00 Euro
zweckgewidmete Haushaltsrücklagen8.900,00 Euro
Gesetzlich zweckgebundene Haushaltsrücklagen109.600,00 Euro

Die maximale Höhe des Kassenkredits beträgt gemäß § 83 OÖ. Gemeindeordnung 1990 (ein Viertel der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit): 759.800,00 Euro, dieser Wert bezieht sich auf den Vergabezeitpunkt und somit auf die Einnahmen des VA 2021. 

In der GR-Sitzung am 15.12.2020 wurde ein Kassenkreditvertrag im Rahmen von 400.000,00 Euro beschlossen, dessen Inanspruchnahme bis dato noch nicht erforderlich war.

GeschäftstätigkeitRA 2019*VA 2020NVA 2021
Einzahlungen: 3.020.200,00 Euro3.329.900,00 Euro
Auszahlungen: 3.020.200,00 Euro3.323.900,00 Euro
Saldo: 0,00 Euro6.000,00 Euro

  *Aufgrund der Systemumstellung ab dem Jahr 2020 können Vorjahreswerte derzeit nicht eingetragen werden.

Das Nettoergebnis wird wesentlich durch die ergebniswirksamen Erträge und Aufwendungen beeinflusst. 

Diese betreffen insbesondere die Abschreibungen.

Die Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Darlehen und Finanzierungsleasing werden laufend getilgt.

Zusätzliche Schuldaufnahmen sind im Zeitraum der Veranschlagung und der mittelfristigen Finanzplanung für folgende investive Einzelvorhaben vorgesehen:

Investives EinzelvorhabenSchuldenaufnahmeVA- / Planjahr
Ankauf Liegenschaft Desselbrunn 62210.000,00 Euro2021
Kindercampus BA 02144.000,00 Euro2024

Das Gleichgewicht im Finanzierungshaushalt wird dadurch aus heutiger Sicht nicht beeinträchtigt, auch wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird.

Weitere Detailinformationen (gesamt oder projektbezogen oder auch als Darstellung nach Finanzjahren ausgehend vom mittelfristigen Finanzplan):

Dieses neue Vorhaben wurde aufgrund des negativen Überprüfungsergebnisses für den im Bauhof vorhandenen Materialaufzug notwendig, da dieser nicht mehr benutzt werden darf. Aus diesem Grund ist die Anschaffung eines Gabelstaplers notwendig. Die Finanzierung erfolgt durch 65 % BZ-Mittel des Landes und 35 % Eigenmittel-Zuführung aus der operativen Gebarung.

Für die Planung und Umgestaltung des Parkplatzes zu einem Dorfplatz mit Parkmöglichkeit und die Durchführung entsprechender Maßnahmen ist im VA 2021 ein Betrag von 100.000,00 Euro vorgesehen, der zur Gänze aus der allgemeinen HH-RL zugeführt werden soll.

Dieses neue Vorhaben ergab sich aufgrund des Verkaufs der nunmehr „ehemaligen Raiffeisenbank“. Die Kosten für den Ankauf der neben dem Gemeindeamt gelegenen Liegenschaft betragen 330.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch eine Zuführung aus der operativen Gebarung in der Höhe von 70.000,00 Euro, eine Entnahme aus der allgemeinen Haushaltsrücklage in der Höhe von 50.000,00 Euro. Für den Restbetrag in der Höhe von 210.000,00 Euro ist die Aufnahme eines Darlehens mit einer Laufzeit von 15 Jahren geplant.

Dieses Darlehensaufnahme sowie die entsprechenden Rückzahlungen wurden bereits in der Aufstellung unter Punkt 5 eingerechnet. Über eine künftige Nachnutzung dieses Gebäudes wird in den nächsten Monaten ein Konzept zu erstellen sein, woraus etwaige Sanierungskosten, laufende Aufwände und mögliche Erträge ersichtlich sein werden. Für das Planjahr 2022 wurde daher „vorsorglich“ eine Entnahme aus der allgemeinen Haushaltsrücklage in der Höhe von 150.000,00 Euro vorgesehen.

In der Siedlung Bubenland und in der neuen Ettinger-Siedlung ist die Errichtung einer Straßenbeleuchtung geplant. Die Ausstattung erfolgt ausschließlich mit Solarleuchten, dadurch gibt’s auch keine Folgekosten beim Stromverbrauch. Die Kosten sind mit 120.000,00 Euro budgetiert und werden zur Gänze aus der allgemeinen Haushaltsrücklage entnommen.

Dieses Vorhaben wurde im VA 2021 im Vorhaben Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen budgetiert und wird nun als eigenständiges Vorhaben abgewickelt. Im Jahr 2021 wird mit den ersten Sanierungsmaßnahmen begonnen, die durch Zuführung des Gemeinde-Entlastungspakets 2019-2021 und einer Zuführung aus der operativen Gebarung ausgeglichen werden.

Die weiteren Sanierungsarbeiten sind für die Planjahre 2022 und 2023 vorgesehen und werden durch KIP Bundes- und Landesmittel, BZ-Mittel und Zuführungen aus der operativen Gebarung finanziert.

Im Jahr 2021 soll noch ein Löschwasserbehälter umgebaut werden, die Kosten sind mit 15.000,00 Euro angesetzt und werden durch eine Zuführung aus der operativen Gebarung gedeckt.

In den Folgejahren (MEFP 2023 und 2025) soll jeweils ein Löschwasserbehälter umgesetzt werden, um mittelfristig eine Verbesserung bei der Löschwasserversorgung zu erreichen. Die geschätzten Kosten werden mit rund 30.000,00 Euro angenommen und budgetiert. Der Ausgleich erfolgt jeweils durch eine Zuführung der operativen Gebarung in Höhe von 30.000,00 Euro.

Derzeit finden Gespräche betreffend eine Kooperation der FF. Desselbrunn und der FF. Windern statt, bei Zustandekommen dieser Kooperation ist die Errichtung eines gemeinsamen neuen Feuerwehrhauses geplant. Sollte dieses Projekt nicht zur Verwirklichung kommen, ist die Sanierung des FF-Hauses Windern angedacht. Da die  tat-sächlichen Kosten noch unbekannt sind, wurde im MFP 2022-2024 ein „Erinnerungsbetrag“ veranschlagt, welcher in den Folgejahren konkretisiert werden soll. Kommt laut neu erster Abstimmung nicht zustande.

Im Finanzjahr 2024 ist die Umsetzung des BA 02 Kindercampus geplant, dieser BA bezieht sich auf die Sanierung der VS (Fenster, Wärmedämmung usw.). Die veranschlagten Kosten beziehen sich auf Schätzungen des Architekten im Zuge des BA 01 (Baubeginn 2015).

Aufgrund eines geplanten Ersatzbaues der Kraftwerke in diesem Bereich wurde das seit längerem geplante Projekt nun vorerst auf das Jahr 2023 verschoben und dementsprechend im MEFP veranschlagt.

Im Finanzjahr 2020 wurden die begonnenen Maßnahmen fortgeführt, weiters wurden Aufschließungen in den Ortschaften Deutenham und Fallholz erforderlich, die im Finanzjahr 2021 abgeschlossen werden. Die Finanzierung erfolgt durch einen BZ-Pauschalbetrag von 25.000,00 Euro lt. Gemeinde-Finanzierung neu. Weiters werden I-Beiträge Verkehrsfläche in Höhe von 35.000,00 Euro und Infrastrukturkostenbeiträge von 10.400,00 Euro sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Haushaltsrücklage von 29.600,00 Euro zugeführt. Für die Planjahre 2022 – 2025 sind jeweils Ausgaben von 50.000,00 Euro vorgesehen, die durch I-Beiträge, Aufschließungsbeiträge ROG und Zuführungen aus der operativen Gebarung ausgeglichen werden.

Nachdem die Kanalbauprojekte grundsätzlich abgeschlossen sind, jedoch laufend Hausanschlüsse, z.B. bei Neubauten zu errichten sind, ist dafür im Finanzjahr 2021 und in den Planjahren jeweils ein Betrag von 25.000,00 Euro vorgesehen. Der Ausgleich erfolgt durch die Zuführung der I-Beiträge Kanal.

Im Finanzjahr 2020 wurde die Fertigstellung der begonnenen Aufschließung der Baugrundstücke in den Ortschaften Desselbrunn und Sicking abgeschlossen. Die zusätzlich erforderlichen Aufschließungsmaßnahmen in den Ortschaften Deutenham und Fallholz sollen im Finanzjahr 2021 abgeschlossen werden. Die budgetierten Kosten von 100.000,00 Euro werden durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage I-Beiträge Kanal in Höhe von 48.000,00 Euro und I-Beiträgen von 45.000,00 Euro sowie Infrastrukturkostenbeiträgen von 7.000,00 Euro gedeckt.

Im Jahr 2020 wurde eine provisorische Container-Arztpraxis für Allgemeinmedizin in der Gemeinde (Ettinger-Siedlung) errichtet. Der Grundstückseigentümer wird nun auf einem Nachbargrundstück der Container-Praxis ein Wohnhaus mit einer Ordination im Erdgeschoss und Wohnungen im Obergeschoss errichten. Die Gemeinden Desselbrunn und Rüstorf erwerben für diese Praxisräume ein Vorkaufsrecht, da eine Praxis für Allgemeinmedizin im öffentlichen Interesse ist. Diese Vorkaufs- und Einweisungsrechts-Einräumungsvereinbarung ist zugleich eine Kauf-option und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Kosten für diese Vereinbarung betragen 50.000,00 Euro und werden je zur Hälfte von beiden Gemeinden übernommen. Der Ausgleich des Anteils der Gemeinde Desselbrunn erfolgt durch eine Zuführung aus der operativen Gebarung.

Dieses Vorhaben wurden im Finanzjahr baulich abgeschlossen und finanziell durch KIP-Mittel, LZ vom Land einer Entnahme aus der allgemeinen Haushaltsrücklage in der Höhe von 215.400,00 Euro abgeschlossen. Im Finanzjahr 2021 erhält die Gemeinde noch die restlichen BZ-Mittel in Höhe von 4.900,00 Euro sowie eine KPC-Umweltförderung von 2.100,00 Euro. Der erhaltene Gesamtbetrag von 7.000,00 Euro wird an die allgemeine Haushaltsrücklage rückgeführt.

Neubau/Sanierung Feuerwehrhaus im MEFP noch nicht mit entsprechendem Zahlenmaterial dargestellt werden. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob die angedachte Kooperation zustande kommt und ein gemeinsames FF-Haus neu errichtet werden soll (das Gebäude der FF. Desselbrunn könnte künftig für den Bauhofverband Desselbrunn-Rüstorf genutzt werden, die Weiternutzung des FF-Hauses Windern bzw. eine etwaige Veräußerung sind noch nicht geklärt) oder ob das FF-Haus Windern saniert wird.

Derzeit finden Gespräche betreffend eine Kooperation der FF. Desselbrunn und der FF. Windern statt, bei Zustande-kommen dieser Kooperation ist die Errichtung eines gemeinsamen neuen Feuerwehrhauses geplant. Sollte dieses Projekt nicht zur Verwirklichung kommen, ist die Sanierung des FF-Hauses Windern angedacht. Da die tatsächlichen Kosten noch unbekannt sind, wurde im MEFP 2022-2024 ein „Erinnerungsbetrag“ veranschlagt, welcher in den Folgejahren konkretisiert werden soll.

Nach der Abstimmung wurde uns ein knappes Ergebnis gegen die Kooperation der Feuerwehren Desselbrunn/Windern seitens der Kommandos bekanntgegeben. Damit erübrigt sich die künftigen Auswirkungen aus dem Ankauf der Liegenschaft Desselbrunn 62, diese Auswirkung wären unter Top 6 dargestellt und werden danach nicht ausgeführt.

Mögliche weitere mittel- und/oder längerfristige Auswirkungen der COVID-Pandemie hinsichtlich der Einnahmen bei den Ertragsanteilen sind noch nicht absehbar. Bei den Einnahmen der Kommunalsteuer ist aufgrund der Struktur der Betriebe aktuelle keine gravierende Auswirkung zu erkennen.

TOP 3: Bauhof Desselbrunn/Rüstorf – Nachberufung

TOP 3: Ankauf eines Staplers

TOP 4: Ankauf Raiffeisenbank Desselbrunn

TOP 5: Flächenwidmungsänderungen

GR. Kreuzer berichtet, dass mit Datum vom 03.05.2021 von den Ehegatten M. Manfred und Birgit ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche des Grundstückes 2602/4, KG Windern im Ausmaß von c a. 200 m² von „Grünland- Landwirtschaft“ in „Bauland- Dorfgebiet“ eingebracht wurde. Das Grundstück wird bereits als Garten genutzt. Geplant ist die Errichtung eines Pools.

GR Kreuzer berichtet, dass mit Datum vom 29.04.2021 von den Ehegatten K. Rudolf und Margit ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes des Grundstückes 2741, KG Windern im Ausmaß von ca. 23.400 m² von „Grünland-Landwirtschaft“ in Bauland-Wohngebiet“ und von ca. 12.100 m² in „Mischbaugebiet unter Ausschluss jeglicher Wohnnutzung“ eingebracht wurde. Im Bereich der beantragten Umwidmungsfläche ist lt. ÖEK keine Baulanderweiterung vorgesehen. Da die beantragte Änderung somit den Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes widerspricht, ist auch eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes erforderlich.  

Für die gegenständliche Fläche gibt es bereits einen Kaufinteressenten – im Wohngebiet sollen Einfamilien-, Doppel- und Mehrparteienhäuser zur Errichtung kommen. Seitens des Kaufinteressenten wurde bereits ein Bebauungsplan bzw. die Erstellung eines solchen angeregt. Weiters hat man bereits kommuniziert, dass sich die Gemeinde Flächen für eine „frei Bebauung“ durch Desselbrunner/innen sichern möchte.

GR. Kreuzer berichtet, dass in der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020 der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Stellungnahme Verfahrens betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes, bestehend aus Änderung Nr. 16 des Flächenwidmungsteiles Nr. 3, des Grundstückes 2669/1, KG Windern, im Ausmaß von ca. 1.299 m² von „Grünland-Landwirtschaft“ in „Bauland-Dorfgebiet“, gefasst wurde. Bei den Stellungsnahmen wurden keine Einwände für das Vorhaben erhoben.

GR. Kreuzer berichtet, dass mit Datum vom 15.03.2021 von Herrn R. Anton ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche des Grundstückes 713, KG Desselbrunn im Ausmaß von ca. 950 m² von „Bauland-Dorfgebiet“ in „Grünland-Landwirtschaft“ eingebracht wurde. 

GR. Kreuzer berichtet, dass mit Datum vom 08.03.2021 von den Ehegatten S. Franz und Gabriele ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche des Grundstückes 2859/7, KG Windern im Ausmaß von 242 m² und des Grundstückes 2859/4, KG Windern, im Ausmaß von 156 m² von „Grünland- Landwirtschaft“ in „Bauland-Dorfgebiet“ eingebracht wurde.  Auf dem Grundstück 2859/4 und einer Teilfläche des Grundstückes 2859/7 steht bereits ein konsenslos errichtetes Carport, dessen Beseitigung bereits bescheidmäßig vorgeschrieben wurde.

GR. Kreuzer berichtet, dass mit Datum vom 06.05.2021 von Frau O. Sarah ein Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche des Grundstückes 2580, KG Windern im Ausmaß von ca. 6.500 m² von „Grünland-Landwirtschaft“ in „Bauland-Dorfgebiet“ und von ca. 3.000 m² von „Grünland-Landwirtschaft“ in „Sondergebiet des Baulandes – Feuerwehr“ eingebracht wurde. Es sollen ca. 6 Bauparzellen entstehen und ein Feuerwehrzeughaus soll errichtet werden.

Im Bereich der beantragten Umwidmungsfläche ist lt. ÖEK keine Baulanderweiterung vorgesehen. Da die beantragte Änderung somit den Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes widerspricht, ist auch eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes erforderlich. Die Widmung des „Sondergebietes des Baulandes-Feuerwehr“ stellt ein besonderes öffentliches Interesse dar. Auf diesem Standort soll da neue Feuerwehrhaus für die FF-Kooperation Desselbrunn / Windern entstehen. Seitens der Widmungswerberin/Grundeigentümerin besteht jedoch lediglich dann Verkaufsbereitschaft, wenn dem gesamten Widmungsantrag, inkl. „Bauland-Dorfgebiet“ entsprochen wird.

Dieser Antrag wurde wegen der nicht zustande kommenden Kooperation der Feuerwehren Desselbrunn/Windern vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.

GR. Kreuzer berichtet, dass in der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Stellungnahme Verfahrens betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes, bestehend aus Änderung Nr. 17 des Flächenwidmungsteiles Nr. 3, einer Teilfläche des Grundstückes 773, KG Desselbrunn im Ausmaß von ca. 71 m² von „Grünland- Landwirtschaft“ in „Bauland-Dorfgebiet“ und von ca. 264 m² von „Bauland-Dorfgebiet“ in „Grünland- Landwirtschaft“ mit überlagerter Ersichtlichmachung „Wald“, gefasst wurde.  Bei den Stellungsnahmen wurden keine Einwände für das Vorhaben erhoben.

TOP 7: Vereinbarung Baubewilligung

TOP 8: Auflassung von öffentlichem Gut

Bei Annahme des Angebotes erfolgt dann der Beschluss über die Auflassung des öffentlichen Gutes in der nächsten GR-Sitzung.

TOP 9: Verordnung 30km/h

TOP 10: Gestattungsvertrag

TOP 11: Grundeinlöse

TOP 12: Dringlichkeitsantrag: Vereinbarung wegen Glasfaserausbau

TOP 13: Allfälliges

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