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Gemeinderat Sitzung vom 14.09.2021

Top 1: Bericht der Bürgermeisterin

Top 2: Grundverkauf öffentliches Gut / DSK

Die Desselbrunner Sand + Kies GmbH möchte den Weg, Grdst.-Nr. 19, KG Desselbrunn mit einer Fläche von 825 m², welcher im Eigentum der Gemeinde Desselbrunn ist, erwerben. Laut Herrn F., Firma DSK sind ca. 23.000 m³ Schotter förderbar, angeboten wurde dafür ein Entgelt von 1,00 EUR / m³ förderbarer Schotter.

Wie in der GR-Sitzung vom 1. Juli 2021 vereinbart wurde der Firma DSK das Grundstück um 35.000,00 EUR zum Kauf angeboten.

Auch nach einem weiterführenden Gespräch mit Herrn F. im Rahmen der letzten GV-Sitzung blieb man beim angebotenen Preis. Daher soll nun nachstehende Zustimmungserklärung / Vereinbarung abgeschlossen werden.

TOP 3: Grundabtretung im Gemeindegebiet

Es sollen zukünftig nachfolgende Tarife für Grundabtretungen an das öffentliche Gut der Gemeinde Desselbrunn zur Anwendung kommen:

Standarttarif: 12,00 EUR / m²  – Sondertarif: 35,00 EUR / m²

Der Standarttarif soll grundsätzlich bei allen Grundabtretungen zu Anwendung kommen, unabhängig von der Widmungskategorie.

Der Sondertarif kommt nur zur Bereinigung von sogenannten Altlasten zur Anwendung – in Fällen in welchen privaten Flächen zur Errichtung von Straßen irrtümlich, daher ohne Zustimmung der Eigentümer, verwendet wurden.

Grundabtretungen im Zuge von Baulandschaffungen (jegliche Form der Baulandwidmung – z.B.: D, W, B usw.) und Bauplatzschaffungen werden weiterhin nicht finanziell abgegolten, sind daher kostenlos durchzuführen.

TOP 4: Grundeinlösen

  1. Frau H. Sonja ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 165, KG Desselbrunn, im Zuge der Sanierung des angrenzenden Güterweges Felleithen wurde eine Ausweichstelle für Fahrzeuge geschaffen, welche nun in das öffentliche Gut übernommen werden soll. Die betroffene Fläche im Ausmaß von ca. 20 m² soll nun zu einem Preis von 12,00 EUR pro m² eingelöst werden.
  2. Im Zuge einer Vermessung im Nahbereich der Fam. H. wurde festgestellt, dass die Gemeindestraße entlang des Grundstücks der Fam. H. (Grdst.Nr. 2851, KG Windern), teilweise auf deren Grundstück verläuft. Zur Richtigstellung des Grenzverlaufes soll daher eine Grundablöse im Ausmaß von ca. 30 m² zum Preis von 35,00 EUR pro m² erfolgen.
  3. Im Bereich der Bushaltestelle Desselbrunn Ort soll eine Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens errichtet werden. Im Zuge dessen sind auch normgerechte Auftrittsflächen und entsprechende Gehweg-Anbindungen (Ortsplatz und Kindercampus) herzustellen. Die Fam.W., als Eigentümer der angrenzenden Liegenschaften wurden bereits in Vorgesprächen von dem Vorhaben informiert und stimmen der Abtretung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 325, KG Desselbrunn (ca. 2,5m²) und Grundstück Nr. 350/3, KG Desselbrunn (ca. 36 m²) zu einem Preis von 12,00 EUR pro m² zu. Die Kosten für die Vermessung etc. sind von der Gemeinde zu tragen.
  4. Die Ehegatten A. stimmen einer Abtretung einer Teilfläche ihre Grundstückes Nr. 2816/1, KG Windern zur Vergrößerung der Straßentrompete, im Ausmaß von 6 m² zu einem Preis von 12,00 EUR pro m² zu.

Zebrastreifen –  Desselbrunn Ort

TOP 5: Auftragsvergabe Zebrastreifen / Straßensanierung

Aufgrund des Zustandes der Viechter Gemeindestraße – Ortsdurchfahrt Desselbrunn ist es in den nächsten Jahren an der Zeit die gesamte Ortsdurchfahrt zu sanieren, als erster Abschnitt soll das Ortszentrum Bereich „Bushaltestelle Desselbrunn Ort“ saniert werden, im Zuge dessen soll auch die Querungshilfe inkl. entsprechender Auftrittsflächen und Gehsteiganbindungen errichtet werden. Anzudenken wäre eventuell auch, die Anbindung bis zur Landesstraße im Zuge dessen mit zusanieren.

Dazu wurden 3 Angebote eingeholt:

Teil 1 = Kreuzung Kindercampus – Kreuzung GH Schernthaner Teil 2 = Kreuzung GH Schernthaner – Landesstraße

Durchführung je nach Witterung Ende 2021 / Anfang 2022. Die Sanierung wird jetzt gemacht, da wegen Corona eine Bundesförderung gewährt wird.

 

TOP 6: Prüfbericht Prüfungsausschuss

Es wird die Rückstandsliste vom 12.7.2021 durchgesehen, 23 Gemeindebürger haben Rückstände in der Höhe von 5.313,10 Euro.

Davon entfällt ein Betrag von 1759,00 Euro für Gemeindeabgaben auf 2 Steuerpflichtige, die bereits mehrmals gemahnt wurden. Als letzter Schritt erfolgt eine Klage.

Die restlichen Rückstände entfallen auf 21 Gemeindebürger und sind fast ausschließlich Gemeindeabgaben aus der Vorschreibung für das 2. Quartal 2021.

TOP 7: Kirchenplatz – Zuweisung an einen Ausschuss

Asamer regt an, dass die Angelegenheiten Kirchen-/Parkplatz und Nachnutzung Raiffeisenbankgebäude einem Ausschuss zugewiesen werden sollen. Hintergrund ist, dass insbesondere im Punkto Kirchenparkplatz bisher die Meinungen über die Zuständigkeit des Ausschusses bzw. welchen Ausschusses auseinander gegangen sind, daher soll nunmehr klar definiert werden welcher Ausschuss diese Angelegenheiten beraten soll.

Asamer stellt den Antrag an den Gemeinderat, die Angelegenheiten Kirchen-/Parkplatz und Nachnutzung Raiffeisenbankgebäude dem Gewerbe- und Dorfentwicklungsausschuss zuzuteilen.

TOP 8: Gewerbeförderung

Aufgrund der Problematik, dass den bisherigen Richtlinien der Gewerbeförderung nicht zu entnehmen war wie lange nach Betriebsgründung eine Beantragung bzw. Bewilligung der Gewerbeförderung möglich ist, wurden diese überarbeitet.

GR Asamer bringt die neuen Richtlinien inkl. Beilage zur Verlesung:

Förderrichtlinien:

  1. Gegenstand ist eine Förderung durch die Gemeinde Desselbrunn bei der die Gründung eines neuen Betriebes in der Gemeinde Desselbrunn mit einem oder mehreren Arbeitnehmern gefördert wird.
  2. Es ist ein schriftliches, formloses Förderansuchen (mit entsprechender Unterfertigung) an die Gemeinde Desselbrunn zu stellen. Das Förderansuchen hat spätestens 5 Jahre nach Betriebsneugründung einzulangen, ansonsten ist die Gewährung einer Förderung ausgeschlossen. Der Antragszeitraum von 5 Jahre gilt explizit ab Neugründung des Betriebes, etwaige Firmenumgründungen etc. lösen keinen neuerlichen Beginn des Antragszeitraumes aus.
  3. Mit dem Förderungswerber ist eine entsprechende Fördervereinbarung (laut Beilage A) abzuschließen.
  4. Die Förderrichtlinien kommen für Förderansuchen ab 15.09.2021 zur Anwendung.

TOP 9: Flächenwidmungsplan

1. Schobesberger – Änderung Nr. 22 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3

2. Loitelsberger – Änderung Nr. 19 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3

TOP 10: Allfälliges

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